Länderfinanzausgleich LINKS gedacht: sozial und solidarisch

Autorenkollektiv FiPo-AG "Länderfinanzausgleich"

22.03.2014 / 22.03.2014

Zusammenfassung

Der Länderfinanzausgleich (LFA) ist ein im Grundgesetz verankertes System, das gewährleisten soll, dass auch einnahmeschwache Bundesländer genügend Mittel zur Verfügung haben, um ihre föderalen Aufgaben in gleicher Qualität wie die finanziell gut gestellten Bundesländer ausführen zu können: Zu diesen Aufgaben gehört auch die finanzielle Sicherung der Kommunen, die wesentliche Aufgaben der öffentlichen Hand zu leisten haben. Der zurzeit gültige Länderfinanzausgleich sichert im Wesentlichen ab, dass allen einnahmenschwachen Bundesländern pro EinwohnerIn annähernd die Einnahmen des Durchschnitts aller Bundesländer zur Verfügung stehen. Aktuelle Vorschläge, diesen Ausgleich zurückzufahren, vertiefen die Spaltung der Bundesländer und sind zurückzuweisen. Stattdessen sind die Einnahmen der Kommunen stärker als bisher im LFA-System zu berücksichtigen. Darüber hinaus tritt die LINKE dafür ein, dass zwischen den Bundesländern zusätzlich auch ein finanzieller Ausgleich für besondere Aufgabenlasten hergestellt wird, die zwischen den Bundesländern sehr unterschiedlich verteilt sind. Beispiele für solch ungleich verteilte Aufgabenlasten, die im Folgenden auch anhand von konkreten Zahlenmaterial belegt werden, sind die Ausgaben für Soziallasten nach dem SGB II (Kosten der Unterkunft), Ausgaben für sozio-ökonomisch benachteiligte Kinder und Jugendliche sowie Hochschullasten. Für die konkreten Auswirkungen eines solchen zusätzlichen Aufgaben-Lastenausgleichs werden Beispiele angeführt. Als Struktur für diese zusätzlichen Lastenausgleiche wird eine erweiterte Heranziehung der Umsatzsteuerverteilung vorgeschlagen. Zu den notwendigen Neureglungen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen gehört darüber hinaus eine Bundessteuerverwaltung, sie eine einheitliche Qualität des Steuersystems gewährleistet, sowie Altschuldenfonds für föderale und kommunale Schulden.

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