Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum Thema Cum/Ex
Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäfte sind zusammen zu denken
09.09.2020 / Christoph Spengel
Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäfte sind zusammen zu denken, diese Geschäfte sind seit Jahrzehnten trotz der Umstellung des Kapitalertragsteuerabzugsverfahrens vom Nettoauf das Bruttoprinzip im Jahr 2012 bis heute am Markt durch gängige Gestaltungsmodelle anzutreffen; dem deutschen Staat entgehen jährlich Milliarden Euro an Kapitalertragsteuern bzw. Kapitalertragsteuern werden erstattet, obwohl sie nicht vereinnahmt wurden; dies ist ein unerträglicher Zustand, Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäfte sind endlich zu unterbinden
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