Mitbestimmungsvermeidung - Wirecard und Tönnies nutzen Gesetzeslücken

Wirecard hat sich der Kontrolle durch Arbeitnehmervertreter entzogen. Damit ist das Unternehmen nicht allein.

23.10.2020 / Böckler Impuls 16/2020

Wirecard ist nicht der erste, aber ein besonders krasser Fall von Bilanzbetrug. Eine Reform der Finanzaufsicht und strengere Regeln für Wirtschaftsprüfer scheinen unumgänglich. Die Bundesregierung muss aber noch ein weiteres Problem angehen: „Wirecard ist ein Beispiel für Mitbestimmungsvermeidung. Die Unternehmensleitung nutzte eine der Schwächen in den deutschen Mitbestimmungsgesetzen, die wir seit Jahren kritisieren“, sagt Sebastian Sick, Experte für Unternehmensrecht im Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I. M. U.). Dadurch sei es möglich gewesen, sich der Kontrolle durch Arbeitnehmervertreter zu entziehen.

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