Nationaler Alleingang bei der Finanztransaktionssteuer ist folgerichtig und überfällig
Der europäische Richtlinienentwurf zu einer Finanztransaktionssteuer ist längst in einer Sackgasse gelandet. Ursprünglich war die Steuer dazu gedacht, den Finanzsektor an den Kosten der Finanzkrise zu beteiligen, die exzessive Spekulation an den Finanzmärkten zurückzudrängen und Einnahmen für Armutsbekämpfung sowie Umwelt- und Klimaschutz zu erzeugen. Ein vielversprechender Vorschlag der EU-Kommission wurde jedoch über die Jahre immer weiter verwässert und geschrumpft. Zuletzt schwenkte die Bundesregierung unter dem neugebackenen Finanzminister Olaf Scholz auf die Linie der französischen Regierung ein, die nur noch den Aktienhandel besteuern und dabei den kurzfristigen An- und Verkauf innerhalb eines Tages steuerfrei stellen wollte. Damit würden ein Großteil der Finanzmarktumsätze, der auf Derivate und Anleihen entfällt sowie der Hochfrequenzhandel unbesteuert bleiben. Da sich Aktienkursentwicklungen mit Derivaten nachbilden lassen, könnten sich professionelle Spekulantinnen und Spekulanten der Steuer leicht entziehen. Das war ein Modell, welches die SPD, als sie noch nicht das Finanzressort verantwortete, noch vehement abgelehnt hatte.
Die schwarz-roten Koalitionäre hatten die Einführung der Finanztransaktionssteuer an eine europäische Lösung geknüpft. Das laufende europäische Gesetzgebungsverfahren im Rahmen der sogenannten „Verstärkten Zusammenarbeit“ benötigt aber die Zustimmung von mindestens neun EU-Staaten, die nie zustande kam. Über die Jahre hinweg hatten die wichtigsten anderen EU-Staaten – Frankreich, Italien und zuletzt auch Spanien – längst eine Steuer auf den Aktienhandel eingeführt, wie sie in Großbritannien mit der „Stamp Duty“ seit Jahrzehnten erhoben wird. Wieso sollte also Deutschland eine Steuer, die es längst per nationalem Gesetz hätte beschließen können, an ein europäisches Gesetzgebungsverfahren knüpfen, das seit Jahren vor sich hin dümpelt? Insofern ist es nur konsequent, dass Olaf Scholz bei einer SPD-Wahlkampfveranstaltung nun angekündigt hat, die Steuer im nationalen Alleingang einführen zu wollen – auch wenn klar ist, dass es sich dabei in erster Linie um ein Wahlkampfmanöver handelt.
Angesichts der fehlenden Ambitionen und der kaum messbaren Fortschritte auf europäischer Ebene ist die Forderung nach einem nationalen Alleingang nur folgerichtig. Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hatte dies bereits in ihrem Antrag „Europäische Finanztransaktionsteuer vorantreiben und nationale Einführung vorbereiten“ vom Oktober 2018 gefordert (BT-Drs. 19/4886). Vom aktuellen Vorstoß von Olaf Scholz unterscheiden wir uns jedoch dadurch, dass wir uns nicht mit einer Aktiensteuer zufrieden geben werden. Zwar würde auch die Aktiensteuer im Wesentlichen von denjenigen getragen, welche sich die Steuer problemlos leisten können. Wenn aber der Großteil der Finanzmarktumsätze, insbesondere der Handel mit Derivaten, außen vor bleibt, dann hat eine solche Steuer nicht den Namen Finanztransaktionssteuer verdient. Klar ist: es hat in den vergangenen Jahren viele Fortschritte gegeben – von Melderegistern für Finanztransaktionen über steuerliche Kooperationsabkommen bis hin zur Anknüpfung an das Herkunftsland der Transaktionspartei –, welche die Erhebung einer umfassenden Finanztransaktionssteuer wesentlich erleichtern. Die Erfahrungen zeigen auch: wo ein Wille ist, da ist meist auch ein Weg. Trotz allem beträte Deutschland mit einer umfassenden nationalen FTT steuerliches Neuland. Solange das Ziel einer umfassenden Steuer erhalten bleibt, spricht also vieles dafür, es dabei zunächst etwas vorsichtiger angehen zu lassen. Wenn Deutschland dann aber mit einer nationalen Steuer beweist, dass viel mehr möglich ist als eine bloße Kopie der britischen oder französischen Aktiensteuer, werden andere Staaten diesem Vorbild folgen und einer harmonisierten Steuer auf europäischer Ebene den Weg bereiten.
Hinweis: Eine ausführliche Analyse zur Finanztransaktionssteuer im Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung findet sich hier: Axel Troost und Rainald Ötsch: Zerrieben und geschrumpft. Die Finanztransaktionssteuer – Aufstieg, Fall und Perspektiven einer guten Idee, Januar 2021.