Gewerbesteuerausfälle ausgleichen, Gewerbesteuer zur Gemeindewirtschaftsteuer umbauen
Die Gewerbesteuer ist die wichtigste kommunale Steuer und für die Finanzausstattung der Kommunen von zentraler Bedeutung. Sie ist aber auch stark konjunkturabhängig. Infolge der Corona-Pandemie sind 2020 bundesweit die kommunalen Einnahmen aus der Gewerbesteuer gegenüber dem Vorjahr um 13,4 Prozent zurückgegangen. Der Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle durch Bund und Länder gehörte daher zu den wichtigsten Stützungsmaßnahmen für die Kommunen, wie eine Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE beweist (BT-Drs. 19/28702). Die finanzielle Entlastungswirkung für die Gemeinden belief sich demnach für das Jahr 2020 auf 10,97 Milliarden Euro. Mit dieser Entlastung liegt diese Maßnahme deutlich vor anderen Maßnahmen, wie der höheren Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft (KdU), dem Digitalpakt Schule und dem Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst.
Vor diesem Hintergrund ist es unerlässlich, die Gewerbesteuerausfälle auch weiterhin auszugleichen. Die Bundesregierung sträubt sich noch dagegen und weist den Ländern die Verantwortung zu. Den meisten Ländern fehlt dafür jedoch das Geld. Die Kommunen werden so zu einem Spielball in den Verteilungskämpfen zwischen Bund und Ländern. DIE LINKE fordert daher, die Ausfälle auch in den Jahren 2021 und 2022 hälftig durch den Bund und hälftig durch die Länder zu ersetzen. Auf Dauer muss die Gewerbesteuer darüber hinaus auf eine verlässlichere und breitere Basis gestellt werden. Daher fordert DIE LINKE die Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftsteuer: Jenseits eines Freibetrags von 50.000 Euro sollen auch selbständige Tätigkeiten (ausgenommen die Land- und Forstwirtschaft) einbezogen werden. Die Bemessungsgrundlage würde zusätzlich durch die Einbeziehung von Mieten, Pachten und Schuldzinsen verbreitert. Ein entsprechender Antrag (BT-Drs. 19/28907) soll noch vor der Sommerpause im Deutschen Bundestag debattiert werden.
Die Maßnahmen zur Gewerbesteuer fügen sich in einen Gesamtkatalog der LINKEN für einen Schutzschirm für die Kommunen. Dazu gehören ein Solidarpakt III zur Unterstützung strukturschwacher Kommunen, auf Bundesebene eine verbindliche Verankerung des Konnexitätsprinzips (Leistungen, die der Bund beschließt, werden auch vollständig vom Bund getragen), die vollständige Übernahme der Kosten für Unterkunft durch den Bund und ein Altschuldenfonds. Damit Bund und Länder die Kommunen angemessen ausstatten können und der kommunale Investitionsstau aufgelöst werden kann, muss die Schuldenbremse abgeschafft oder zumindest reformiert werden. Wenn dennoch an der Schuldenbremse und den dazugehörigen Tilgungsverpflichtungen festgehalten werden soll, ist eine Vermögensabgabe überfällig, bei der im Sinne eines Lastenausgleichs ein Teil der Einnahmen an die Länder und Kommunen übertragen wird.