Berliner Senat setzt Mindestlöhne für öffentliche Aufträge um

– Bremen kann das auch -

07.11.2007

Nicht alles was aus Berlin kommt muss mit Skepsis betrachtet werden. Ganz im Gegenteil. In Berlin müssen zukünftig Unternehmen, die Aufträge der öffentlichen Hand ausführen wollen, ihren Arbeitnehmern den Tariflohn oder mindestens 7,50 Euro Stundenlohn zahlen. Die haben sie verbindlich bei der Auftragsannahme zu erklären. Der Berliner Senat führt somit einen Mindestlohn - zumindest da ein wo es ihm möglich ist.

Der bremische Bundestagsabgeordnete Dr. Axel Troost, finanzpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion „DIE LINKE.“ und Landessprecher des Landesverbandes Bremen begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich und fordert den Bremer Senat auf diesem Beispiel zu folgen.

„In unserem Wahlkampfprogramm zur Bürgerschaftswahl haben wir uns ebenfalls mit der Schaffung eines bremischen Vergabegesetztes beschäftigt. Eine Kernforderung war und ist der Kampf gegen Lohndumping und für die Zahlung von Tariflöhnen, sagt Troost, „ich fordere den bremischen Senat auf dem Beispiel der Kollegen in Berlin zu folgen. Das wäre zumindest etwas, was glaubwürdiger wäre als die bisherigen Initiativen für eine gesetzlichen Mindestlohn. (JG)