Bundesrat will Prozesskostenhilfe begrenzen
Gerechtigkeit nur noch für Vermögende
Die Begrenzung der Aufwendungen der Prozesskostenhilfe war am Mittwoch, 14. November, Thema einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesrates schlägt vor, die Leistungen der Prozesskostenhilfe "auf das verfassungsrechtlich gebotene Maß" zu begrenzen. Daher sei eine "angemessene Erhöhung" der Eigenbeteiligung der Bürger notwendig. Diejenigen, deren Einkommen und Vermögen über das im Sozialhilferecht definierte Existenzminimum hinausgehe, sollten Prozesskostenhilfe künftig nur noch als Darlehen erhalten, das vollständig zurückzuzahlen sei.
Dr. Axel Troost, bremischer Bundestagsabgeordneter und finanzpolitischer Sprecher der Fraktion „DIE LINKE.“ stellte dazu fest: „Die Begründung des Bundesrates ist wirklich abenteuerlich. So schreiben er in seinem Antrag, das damit „die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) korrigiert werden sollen, um der missbräuchlichen Inanspruchnahme entgegenzuwirken".
Nicht jede Klage ist Missbrauch, ganz im Gegenteil. Insbesondere Klagen gegen die Hartz-Gesetzgebung wird derzeit in 50% aller Fälle Recht gegeben. Diese Betroffenen können aber nicht mehr klagen, wenn ihnen keine PKH mehr zugestanden wird.
Erschreckend kommt hinzu, dass die Bundesregierung beabsichtigt das „sächliche Existenzminimum“ zum 01.01.2008 von derzeit 7.356 Euro (in 2005) auf 7.140 Euro (ab 2008) zu senken.“
Troost weiter „ Der Antrag des Bundesrats schließt die Menschen in diesem Land von einem ihnen durch die Verfassung garantierten Recht aus, dem Recht auf Klage um Gerechtigkeit zu erlangen. Erneut wird hier die Verfassung mit Füssen getreten. Ich erwarte das Bremen diesem Antrag widerspricht."
Interessant ist auch die Liste der Teilnehmer an dieser öffentlichen Anhörung. Es sind zumeist Richter, also Betroffene der sogenannten „Prozessflut“, aber keine Vertreter der Personengruppen, die PKH beantragen müssen, um zu ihrem Recht zu kommen. Wie solle es da zu einer ordentlichen Entscheidungshilfe für die Parlamentarier kommen, wenn man nicht alle Betroffenengruppen anhört?“ (jg)