Wer speichert unsere Verbindungsdaten?
ND sprach mit IT-Experten Werner Hülsmann
ND: Wer speichert eigentlich unsere Verbindungsdaten auf Vorrat?
Hülsmann: Die Daten müssen von den Providern, also den Internet- und
Telefonanbietern gespeichert werden. Auf entsprechende Anfrage der
Staatsanwaltschaft oder anderer Behörden müssen die Anbieter diese
Daten übermitteln.
Gibt es Planungen staatlicherseits, diese Daten zentral zu sammeln?
Nein, das ist nicht geplant, denn sonst müsste der Staat die Kosten
tragen. Bislang zahlen die Anbieter. Nach der geltenden Rechtslage
müssen sie die Daten auf eigene Kosten vorhalten.
Kann man die Vorratsdatenspeicherung umgehen, indem man
E-Mail-Konten und Prepaidkarten unter falschem Namen anmeldet? Und ist
das legal?
Es ist legal, falsche Angaben zu machen. Es kann natürlich sein, dass
man gegen Benutzungsbe-dingungen der jeweiligen Anbieter verstößt und
die, wenn sie darauf kommen, einem das Konto sperren. Aber es stellt
keine Straftat dar, wenn ich mich unter einem Pseudonym im
Geschäftsverkehr bewege und eine E-Mail-Adresse nutze, die ich unter
Fantasienamen angemeldet habe. Allerdings ist beim Handy die Umgehung
nur teilweise möglich. Wenn ich mein Prepaid-Handy unter einer falschen
Adresse anmelde, würde das wahrscheinlich entdeckt werden. Denn
manchmal nehmen die Anbieter eine Adressenverifikation vor. Ich müsste
also eine wirklich existente Adresse angeben
Bewahrt mich der Einsatz von Anonymisierungssoftware eigentlich vor der ungewollten Speicherung meiner Daten?
Die Software schützt im Bereich des Internet- und E-Mail-Verkehrs vor
der Vorratsdatenspeicherung, da der Zielserver im Internet dann nicht
mehr weiß, von welcher ursprünglichen IP-Nummer eine Abfrage ausging.
Und dadurch läuft dann die Vorratsdatenspeicherung bezüglich der
zugewiesenen IP-Nummer ins Leere.
Hat der Bürger ein Recht auf die eigenen Daten? Darf ich bei meinem Anbieter die mich betreffenden Daten einsehen?
Die nur wegen dem Vorratsdatenspeicherungsparagrafen gespeicherten
Daten dürfen mir nicht mitgeteilt werden. Wenn ich aber einen
Einzelverbindungsnachweis beantragt habe, dann bekomme ich diesen ja
sowieso zugesandt. Die Internetanbieter geben mir allerdings keine
Auskunft darüber, wann ich mit welcher IP-Nummer im Internet unterwegs
war. Diese Daten sind für mich nicht zugänglich, sondern nur für
staatliche Verfolgungsbehörden.