Zu viel vom Monat übrig
Erwerbslose seien nicht von den Preissteigerungen
im Energiebereich betroffen. Schließlich – so verkündet es Angela Merkel –
werden ihnen die kompletten Strom- und Heizkosten bezahlt. Leider irrt die
Bundeskanzlerin, denn die Stromkosten müssen sehr wohl aus dem ohnehin
niedrigen Hartz IV-Regelsatz bezahlt werden.
Da hilft es wenig, dass am 1. Juli der Regelsatz auf 351 Euro erhöht wurde.
Vier Euro mehr sind verschwindend gering, gemessen an den Mehrausgaben infolge
der Preisexplosion. Während der Hartz IV-Regelsatz und die Renten nur um rund
1,1 Prozent steigen, wachsen die Preise für Lebensmittel um ein Vielfaches.
Schon der Verbrauchspreisindex stieg gegenüber dem Vorjahr um drei Prozent. Doch der Verweis auf den allgemeinen Index sagt nur bedingt etwas aus. Fließen doch in dessen Berechnung die sinkenden Preise für Informationsverarbeitungsgeräte (minus 15,7 Prozent) sowie für Fotoausrüstungen (minus 11,7 Prozent) ein. Wer aber von einer niedrigen Rente bzw. vom ALG II leben muss, der gibt sein Geld überwiegend für Waren des täglichen Bedarfs aus. Und deren Preise steigen besonders stark: bei Nahrungsmitteln im Mai 2008 gegenüber Mai 2007 um 7,9 Prozent. Deutlich teurer binnen Jahresfrist waren Molkereiprodukte und Eier, die einen Preisanstieg von 18,9 Prozent zu verzeichnen hatten.
Schon vor der Preisexplosion war der Hartz IV-Regelsatz zu niedrig. Um nur ein Beispiel zu nennen: 2,99 Euro sind darin für den Fernverkehr vorgesehen. Das macht 35,88 Euro im Jahr. Damit kann man ein Mal von Dresden nach Berlin fahren. Die Rückfahrt müsste allerdings per Autostopp erfolgen. Nun haben auch Erwerbslose Großeltern oder Freunde, die andernorts wohnen und die sie während der Ferienzeit gern besuchen würden. Ganz zu schweigen vom demokratischen Recht, an einer Demonstration gegen Sozialabbau vor dem Bundestag teilzunehmen. Mobilität ist eine Voraussetzung für politische Teilhabe. Wer als Erwerbsloser politisch teilhaben will, muss sich das Fahrtgeld vom Munde absparen. Doch wo sparen, wenn es an allen Ecken und Enden fehlt?
Oft erzählen mir Erwerbslose, dass ihr Einkommen nur bis zum 20. des Monats reicht. Am Ende des Geldes ist oft noch zu viel vom Monat übrig. Die Berechnungen der Linksfraktion sowie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes bestätigen diese Erfahrung. Hätte man im Zuge der Regelsatz-Berechnung auf alle willkürlichen Abschläge verzichtet, müsste der Regelsatz unter Berücksichtigung der Preisentwicklung mindestens 435 Euro betragen. Ein entsprechender Antrag der LINKEN steht nach der Sommerpause im Bundestag zu Abstimmung. Mal sehen, ob es sich bis dahin bis zur CDU herumgesprochen hat, dass steigende Stromkosten auch bei ALG-II-Beziehenden zu Buche schlagen.
Von Katja Kipping
Neues Deutschland, 12. Juli 2008