Dresdner Bank in Dortmund bringt Betriebsrat zum Schweigen
Der Betriebsrat der Dresdner Bank Ruhr und Westfalen kann die 1.300 Belegschaftsmitglieder in 60 verschiedenen Standorten im Ruhrgebiet, Münsterland und Südwestfalen nicht mehr über einen E-Mail-Verteiler informieren. Der Leiter der Personalabteilung für Nordrhein-Westfalen, Direktor Holger Goray, teilte der Interessenvertretung mit, dass mit „sofortiger Wirkung“ die Berechtigung, E-Mails an alle Mitarbeiter zu versenden, gelöscht worden ist. Das bankeigene elektronische Netz ist angesichts der weit verzweigten Unternehmensstruktur die einzige Möglichkeit, mit den Angestellten schnell und flächendeckend zu kommunizieren.
ver.di-Bundesvorstandmitglied Uwe Foullong nannte das Abschalten der Sendeberechtigung einen „schwerwiegenden Eingriff“ in das Betriebsverfassungsgesetz. „In einem demokratischen Land kann keine Unternehmensleitung als Zensor bestimmen, was die Beschäftigten lesen“, sagte Foullong. Das ver.di-Vorstandsmitglied forderte die Dresdner Bank auf, die „brutale Verhinderung der Betriebsratsarbeit“ sofort einzustellen.
Die Dresdner Bank begründet die Zensurmaßnahme mit dem Vorwurf, der Betriebsrat habe über seinen Verteiler „gewerkschaftliche Publikationen“ in Umlauf gebracht. Deshalb solle der Betriebsrat künftig seine Informationen für die Belegschaft dem Leiter der Personalabteilung vorlegen. Von dort werde dann gegebenenfalls eine „entsprechende Verteilung“ erfolgen.
ver.di erklärte, die Verbreitung gewerkschaftlicher Informationen sei zulässig, wenn die Neutralitätspflicht des Betriebsrats (kein Aufruf zum Arbeitskampf, keine Mitgliederwerbung) nicht verletzt wird. Daran habe sich der Betriebsrat orientiert.