»Das Übel nicht bei der Wurzel gepackt«
Die Bundestagsabgeordnete Barbara Höll (LINKE) über den Banken-Rettungsfonds
Die Linksfraktion im Bundestag hat gemeinsam mit den Grünen gegen den Banken-Rettungsplan gestimmt. Nun hat sich die Bundesregierung auf Bedingungen für angeschlagene Banken geeinigt. Mit Barbara Höll, die in der Linksfraktion den Arbeitskreis Wirtschaft, Arbeit, Finanzen leitet, sprach darüber Wolfgang Hübner.
ND: Seit gestern können Banken das Rettungsprogramm der Regierung
in Anspruch nehmen. Die beschloss gestern Auflagen für die betroffenen
Banken. Sind diese Auflagen streng genug?
Hoell: An etlichen Stellen handelt es sich nur um Kann-Bestimmungen.
Die Auflagen können generell oder im Einzelfall angewendet werden.
Vieles kann jetzt noch nicht konkret bewertet werden. Beispielsweise
auch nicht, ob die Vergütung, die der Rettungsfonds von betroffenen
Banken erhalten soll, tatsächlich marktgerecht ist.
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Positiv ist die Regelung, dass Gewinne der Banken, die staatliche Hilfen in Anspruch nehmen, zuerst an diesen Rettungsfonds gehen, nicht an Bankvorstände oder Aktionäre. Aber auch da sollen Ausnahmen möglich sein.
Ist es richtig, die Gehälter der Bankmanager zu begrenzen?
Ja. Aber das Problem bleibt insgesamt ungelöst. Die Einkommen von
Managern sollten prinzipiell – nicht nur bei kriselnden Banken –
begrenzt und nicht in Aktienoptionen ausgezahlt werden. Die LINKE
schlägt als Obergrenze das 20-Fache des Durchschnittsverdienstes im
jeweiligen Unternehmen vor.
Herr Ackermann von der Deutschen Bank hat ja nun für dieses Jahr auf Sondervergütungen verzichtet. Er bekommt Millionen und verzichtet auf weitere Millionen; das ist keine großzügige Geste, sondern Arroganz. Denn sein Verdienst und das seiner Vorstandskollegen bewegt sich weiterhin in undiskutablen Dimensionen.
Warum ist die Bundesregierung so zögerlich, wenn es darum geht,
Banken teilweise zu verstaatlichen? Andere Länder sind da wesentlich
offensiver.
Die Bundesregierung ist insgesamt sehr zögerlich. Sie hat ja erst auch
so getan, als betreffe uns diese Finanzkrise nicht. Dann hat sie sich
zunächst einer europäischen Lösung verschlossen. Jetzt schaltet sich
der Staat über den Rettungsfonds ein. Aber das Übel wird nicht bei der
Wurzel gepackt: Hedgefonds dürfen in Deutschland weiter tätig sein.
Alle möglichen innovativen – so nennt sich das ja jetzt –
Finanzinstrumente dürfen weiter angewendet werden.
In 14 Tagen befasst sich der Bundestag mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, in dem es um grenzüberschreitende Fusionen im Kredit- und Versicherungswesen geht. Da muss sich zeigen, ob die Regierung endlich sagt, hier muss regulierend eingegriffen werden. Aus dem vorliegenden Gesetzentwurf ist eine solche Umkehr nicht abzulesen. Wir brauchen ein generelles Verbot riskanter Finanzgeschäfte, zumindest aber eine internationale Regulierung.
Im Bundestag wird ein neuer Ausschuss eingerichtet, der über die
Arbeit des Rettungsfonds informiert wird, aber nur geheim und
vertraulich tagen soll. Also keine öffentliche Kontrolle?
Wir haben von Anfang demokratische Mitsprache und Kontrollmöglichkeiten
gefordert. Es gibt eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht der
Aufsichtsbehörden im Kreditwesen, aber natürlich ist die Frage, ob
diese Verschwiegenheitspflicht in der jetzigen dramatischen Situation
aufrecht erhalten werden muss. Dieser neue Ausschuss ist überhaupt erst
auf Druck des Parlaments zustande gekommen, wie auch eine
Informationspflicht an die Mitglieder des Haushalts- und
Finanzausschusses.