Post-Mindestlohn-Urteil zeigt: Bundesregierung muss gesetzlichen Mindestlohn einführen
"Das Entsendegesetz allein taugt offensichtlich nicht zur Einführung von Mindestlöhnen", konstatiert Werner Dreibus nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin zum Post-Mindestlohn. Aus Sicht des stellvertretenden Vorsitzenden und gewerkschaftspolitischen Sprechers der Fraktion DIE LINKE gibt es deshalb nur eine Alternative: "Ein gesetzlicher Mindestlohn muss her – in Verbindung mit Branchenmindestlöhnen, sofern diese über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Die Bundesregierung muss endlich handeln." Dreibus weiter:
"Ein gesetzlicher Mindestlohn würde ein Existenz sicherndes Einkommen für alle Beschäftigten ermöglichen. Hier können wir uns an Frankreich orientieren. Dort liegt der Mindestlohn gegenwärtig bei 8,71 Euro.
Im Fall der Postbranche wäre die Sache klar: Der ordentliche Tarifvertrag mit Verdi würde den Mindestlohn für die Branche definieren, weil er über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt. Andere Tarifverträge für die Branche, die weniger als 8,71 Euro als Mindestlohn vorsähen, hätten keine Gültigkeit.
Vorausgesetzt ist dabei natürlich, dass diese Tarifverträge überhaupt in Übereinstimmung mit geltendem Recht zustande gekommen sind. Das ist bei dem von der so genannten Gewerkschaft der Brief- und Zustelldienste geschlossenen Vertrag ganz sicher nicht der Fall. Das ist keine Gewerkschaft sondern eine Briefkastenfirma, gegründet von den Arbeitgebern mit dem Ziel, Dumpinglöhne durchzudrücken."
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Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Pressestelle