Gesetze und Verordnungen: Was wird neu im neuen Jahr?
Von Abgeltungs- und Erbschaftssteuer, Bußgeld, Kinder- und Elterngeld
Wie jedes Jahr gibt es auch in diesem Jahr bei Gesetzen und Verordnungen eine Reihe von Änderungen. Dabei sind es in erster Linie kinderlose Ehepaare, Singles und Rentner, die von zusätzlichen finanziellen Belastungen betroffen sind. Doch nicht alle Regelungen sind bereits in trockenen Tüchern. Einige Gesetze und Reformen – etwa zum Kindergeld, zur Rentenanpassung oder zu den Fahrgastrechten – müssen noch politische Hürden nehmen, bevor sie in Kraft treten können. Die Verbraucherzentrale NRW hat die wichtigsten beschlossenen und geplanten Änderungen für das Jahr 2009 zusammengefasst.
FINANZEN
Abgeltungssteuer: Ab Januar 2009 werden Zinserträge, Dividenden und Kursgewinne mit der Abgeltungssteuer von 25 Prozent versteuert. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer – in der Summe bis 28,625 Prozent. Kursgewinne bleiben künftig nur noch bei Wertpapieren steuerfrei, die bis 31. Dezember 2008 erworben wurden und mindestens ein Jahr gehalten werden. Kursgewinne aus Wertpapieren, die ab 1. Januar 2009 gekauft werden, unterliegen dann unabhängig von der Anlagedauer der Abgeltungssteuer. Von dieser Steueränderung sind grundsätzlich alle nicht staatlich geförderten Kapitalanlage- und Vorsorgeprodukte betroffen, zum Beispiel auch Fonds- und Banksparpläne. Demgegenüber genießen Kapitallebensversicherungen weiterhin das Privileg der hälftigen Ertragsbesteuerung, wobei am Ende der Vertragslaufzeit die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Satz versteuert wird. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft und nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wirdStaatlich geförderte Vorsorgeprodukte wie Riester- oder Rürup-Rente unterliegen nicht der Abgeltungssteuer, da hier das spezielle System der nachgelagerten Besteuerung gilt.
Vorteile bringt die Abgeltungssteuer vielen Sparern, die auf Anlagen mit normaler Zinszahlung setzen. Lag der persönliche Steuersatz bisher über 25 Prozent, muss künftig weniger an den Fiskus abgeführt werden. Liegt der Satz unter 25 Prozent, können Sparer sich einen Teil der Abgaben mit der Steuererklärung zurückholen. Weiterhin gilt außerdem der Sparerfreibetrag von 801 Euro je Person.
Nichtveranlagungsbescheinigung: Personen, die keine Einkommenssteuern zahlen, und Geringverdiener mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrags von 7.664 Euro, können sich durch eine Nichtveranlagungsbescheinigung auch von der Abgeltungssteuer befreien lassen. Wer eine gültige Bescheinigung hat, für den ändert sich zum 1. Januar 2009 nichts. Eine Nichtveranlagungsbescheinigung stellt das Finanzamt aus. Ein Online-Formular gibt’s im Internet unter www.formulare-bfinv.de.
Altersentlastungsbetrag: Das Finanzamt gewährt all denjenigen, die das 64. Lebensjahr vollendet haben, einen so genannten Altersentlastungsbetrag. Entscheidend für die Höhe der steuerlichen Vergünstigung ist das Jahr, in dem sie das 64. Lebensjahr vollenden. Ist das 2008 der Fall, erhalten sie zeitlebens einen Entlastungsbetrag von 35,2 Prozent, maximal jedoch 1.672 Euro.
Bausparvertrag: Wer nach dem 1. Januar 2009 einen Bausparvertrag abschließt, erhält die Wohnungsbauprämie nur noch dann, wenn das angesparte Geld später auch für Bau oder Renovierung beziehungsweise Kauf eines Hauses oder einer Wohnung verwendet wird. Ebenso können in der Regel nur noch Sparer, die bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre sind, das Geld nach Ablauf der Sieben-Jahres-Frist für freie Zwecke – etwa für den Kauf eines Autos – verwenden. Bestehende Verträge bleiben von der neuen Regelung unberührt.
Erbschaftssteuer: Selbstgenutztes Wohneigentum kann künftig nicht nur unter Ehepartnern, sondern auch in eingetragenen Lebenspartnerschaften steuerfrei vererbt werden. Vorausgesetzt, die Wohnung wird für die kommenden zehn Jahre auch selbst genutzt. Bei Kindern gilt für die Steuerfreiheit zusätzlich eine Höchstgrenze von 200 Quadratmetern.
Die Freibeträge für Vermögen für nahe Angehörige werden zudem angehoben: Für Ehegatten von bisher 307.000 Euro auf 500.000 Euro, für Kinder von 205.000 Euro auf 400.000 Euro, für Enkelkinder von 51.200 Euro auf 200.000 Euro.
Geschwister, Nichten und Neffen zahlen künftig jedoch mehr. Ihr steuerlicher Freibetrag beträgt nur 20.000 Euro, die Steuersätze liegen zwischen 30 und 50 Prozent. Dies gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften und Erben außerhalb des engen Familienkreises.
Die Steuersätze für Ehegatten und Kinder machen hingegen nur sieben bis 30 Prozent aus. Aufgrund der hohen Freibeträge ist der größte Teil der Schenkungen und Erbschaften jedoch steuerfrei. Erben von Firmen müssen keine Erbschaftssteuer zahlen, wenn der Betrieb im Kern zehn Jahre weitergeführt wird und eine bestimmte Zahl an Arbeitsplätzen erhalten bleibt. Wird ein Unternehmen dagegen nur sieben Jahre lang weitergeführt, müssen 15 Prozent an Steuern abgeführt werden. Der Ertrag aus der Erbschaftssteuer in Höhe von vier Milliarden Euro soll den Ländern weiterhin erhalten bleiben.
Arbeitslosenversicherung: Der Beitragssatz wird ab 1. Januar von 3,3 Prozent auf 2,8 Prozent sinken. Mit diesem dritten Beitragsschritt nach unten seit Anfang 2007 soll die Belastung aus der Anhebung des Krankenkassenbeitrags auf einheitlich 15,5 Prozent vorübergehend ausgeglichen werden.
Beitragsbemessungsgrenzen für Pflichtversicherungen: Ab Januar 2009 gelten in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- sowie Renten- und Arbeitslosenversicherung neue Grenzen für die Versicherungspflicht und die Beitragsbemessung. Die Beitragsbemessungsgrenze, das heißt die Messlatte, bis zu welcher Einkommenshöhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden müssen, steigt für alte und neue Bundesländer einheitlich von 3.600 Euro auf jährlich 3.675 Euro. Monatliches Einkommen, das darüber hinausgeht, wird nicht mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen belastet.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie in der Arbeitslosenversicherung wurde von 5.300 Euro auf 5.400 Euro pro Monat (Westdeutschland) bzw. von 4.500 Euro auf 4.550 Euro pro Monat (Ostdeutschland) erhöht.
Kindergeld und Kinderfreibetrag: Für das erste und zweite Kind steigt das Kindergeld um zehn Euro von 154 Euro auf 164 Euro pro Monat, bei allen weiteren Kindern um jeweils 16 Euro: Für das dritte Kind erhalten Familien 170 Euro, ab dem vierten Kind jeweils 195 Euro pro Monat. Daneben erhöht sich auch der jährliche Kinderfreibetrag von 3.648 Euro um 216 Euro auf 3.864 Euro.
Addiert man den Betreuungs- und Erziehungsfreibetrag dazu, können Familien Freibeträge von insgesamt 6.024 Euro (statt zuvor 5.808 Euro) für jedes Kind verbuchen.
Für Gutverdiener fällt die Erhöhung geringer aus: Die Freibeträge sind bei einem Kind künftig erst ab 67.000 Euro (vorher 63.000 Euro) günstiger als das Kindergeld.
Lohnersatzleistungen: Die Behörden müssen ab 2009 melden, wer Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld I erhält. Überschreiten diese Einkünfte 410 Euro im Jahr, müssen Bezieher dies in einer Steuererklärung beim Finanzamt angeben.
Elterngeld: Auch Großeltern können künftig bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen, wenn sie den Nachwuchs ihres Kindes betreuen wollen. Voraussetzung ist allerdings, dass ein Elternteil minderjährig ist oder als junger Volljähriger noch die Schule besucht oder eine Ausbildung macht. Elterngeld erhalten die Großeltern nicht. Dies bleibt den Eltern vorbehalten. Bei Minderjährigen dürfte das in der Regel das Mindestelterngeld von 300 Euro sein. Mit der Neuregelung soll vor allem bei so genannten Teenager-Schwangerschaften geholfen werden.
Die Bezugsdauer des Elterngeldes kann künftig einmal ohne Begründung geändert werden. Das seit Anfang 2007 bestehende Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung für die ersten 14 Monate nach Geburt eines Kindes.
Versicherungen von Altkunden: Künftig sind die Kündigungsregeln nicht nur für Neu-, sondern auch für Altkunden gelockert. Der Wechsel in eine andere Versicherung ist einfacher. Verträge mit längerer Bindung – beispielsweise für zehn Jahre – können nun erstmals zum Ende des dritten Jahres gekündigt werden. Bisher war dies erst zum Ende des fünften Versicherungsjahres möglich.
Gekündigt werden muss unverändert ein bis maximal drei Monate vor Vertragsende. Wird der Beitrag erhöht, ohne dass sich die Leistung verbessert, oder wird der Versicherungsschutz herabgesetzt und die Prämie nicht, können Kunden ein Sonderkündigungsrecht nutzen. Auf die Beitragserhöhung muss der Versicherer spätestens einen Monat vorher hinweisen. Auch im Schadensfall kann ein Vertrag außerordentlich gekündigt werden. Endet ein Vertragsverhältnis, werden die geleisteten Prämienzahlungen nicht mehr einbehalten, sondern anteilig erstattet.
GEZ-Gebühren: Die Rundfunkgebühr steigt von 17,03 Euro um 95 Cent auf 17,98 Euro (5,76 Euro für Hörfunk und 12,22 Euro für Fernsehen).
Fertigpackungen: Die Hersteller von Lebensmitteln, Waschmitteln und Lacken können ab 11. April 2009 die Verpackungsgrößen für ihre Produkte frei wählen. Ab dann gelten etwa bei Lebensmitteln variable Packungsgrößen für Erzeugnisse in Fertigpackungen mit Ausnahme von Wein, Schaumwein und Spirituosen. Mit dieser europaweiten Regelung sollen Hersteller mehr Spielraum und Kunden eine größere Wahlfreiheit bei Füllmengen erhalten. Zur besseren Orientierung müssen Endpreis sowie Preis pro Maßeinheit angegeben werden. Packungen, die irreführen, sind nach wie vor verboten.
REISEN
Fahrgastrechte: Fahrgäste, die mit dem Zug unterwegs sind, können künftig im begrenzten Umfang auf eine Entschädigung bei Verspätung und Ausfall von Zügen pochen. Ab 60 Minuten Verspätung im Nah- und Fernverkehr bekommen Kunden 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, ab 120 Minuten 50 Prozent. Kommt ein Zug im Nahverkehr mindestens 20 Minuten zu spät, können Fahrgäste auf einen alternativen Zug – auch des Fernverkehrs oder eines Fremdunternehmens – ausweichen. Sie erhalten ggf. fällig werdende Mehrkosten zurück.Bei Ausfall des letzten Zuges nach 20 Uhr oder bei einer 60-minütigen Verspätung zwischen 23 Uhr und 5 Uhr werden Taxikosten bis zu 50 Euro erstattet. Ansonsten gilt die EU-Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (EU-Fahrgastrechte-Verordnung).
Katalogpreise – Reisen: Deutsche Reiseveranstalter dürfen ihre Katalogpreise nachträglich erhöhen. Urlauber müssen damit rechnen, dass die Beträge in den Preisbeilagen der neuen Reisekataloge für 2009 während der Saison nach oben geschraubt werden. Verlangen Hotels oder Fluggesellschaften mehr Geld, dürfen die Reiseveranstalter die Aufschläge an ihre Kunden weitergeben.
Dies ist aber nur erlaubt, wenn im Katalog ein entsprechender Hinweis steht. Spätestens bei der Buchung müssen Kunden auf möglicherweise geänderte Katalogpreise aufmerksam gemacht werden.
AUTO
Kfz-Steuer für umweltfreundliche Fahrzeuge: Um Entwicklung und Betrieb umweltfreundlicher Autos zu fördern, kommen Käufer, die bis zum 30. Juni 2009 ein neues Auto erwerben, in den Genuss einer Steuerbefreiung von einem Jahr. Für Fahrzeuge, die die Euro-5- und Euro-6-Norm erfüllen, verlängert sich die Kfz-Steuerbefreiung auf maximal zwei Jahre ab Erstzulassung. Die Regelung gilt rückwirkend für Neuwagenkäufe ab dem 5. November 2008.Ab 2011 wird die Kfz-Steuer dann bei neu zugelassenen Autos nicht mehr nach dem Hubraum, sondern nach dem Schadstoff- und CO²-Ausstoß des Fahrzeugs bemessen. Außerdem: Der Steuersatz für reinen Agro-Diesel steigt von 15 Cent auf 18 Cent.
Pendlerpauschale: Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts ist die alte Regelung zur Pendlerpauschale vorerst wieder in Kraft. Pendler können rückwirkend ab Januar 2007 für die Wegstrecke ab dem ersten Kilometer zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz 30 Cent pro Kilometer steuerlich absetzen.
Dieser Regelung hatte die Bundesregierung seit 2007 einen Riegel vorgeschoben. Nur Fahrtkosten ab dem 21. Kilometer konnten seither per Härtefallregelung mit 30 Cent pro Kilometer steuerlich geltend gemacht werden.
Betroffene Pendler sollen schon in den ersten drei Monaten des neuen Jahres Rückzahlungen aus den Jahren 2007 und 2008 erhalten. Die Finanzämter sind angehalten, die Steuerbescheide möglichst schnell automatisch zu korrigieren. Extra-Anträge müssten dazu nicht gestellt werden.
GESUNDHEIT
Arzneimittelfestbeträge: Seit dem 1. Januar gelten neue Festbeträge für bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Behandlung von Bluthochdruck, Schizophrenie und krankhafte Störungen des Bewegungsablaufs. Die Krankenkassen bezahlen hierbei nicht den von den Pharmaherstellern festgesetzten Preis, sondern nur den Betrag, der jeweils für eine Gruppe von vergleichbaren Medikamenten festgelegt wurde. Bei rezeptpflichtigen Medikamenten, die den Festbetrag der Krankenkassen übersteigen, müssen Patienten den Mehrpreis zuzüglich zur gesetzlichen Zuzahlung von fünf bis zehn Euro pro Packung selbst bezahlen.Darüber hinaus wurden bei einigen Medikamenten neue Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festgelegt, so dass Versicherte bei einigen Medikamenten nichts mehr zuzahlen müssen. Patienten sollten sich beim Arzt oder Apotheker erkundigen, inwiefern sie von diesen Neuregelungen auch betroffen sind.
Gesundheitsfonds: Mehr als 80 Prozent der gesetzlich Krankenversicherten werden in diesem Jahr mit einem höheren Beitrag zur Kasse gebeten, da 15,5 Prozent des Bruttoverdiensts (Arbeitgeberanteil 7,3 Prozent) in einen Gesundheitsfonds fließen. Aus dieser Finanzsammelstelle erhalten die Krankenkassen einen festen Anteil für jeden ihrer Versicherten – gestaffelt unter anderem nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand.
Kommen sie mit den zugewiesenen Mitteln nicht aus, können sie von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag fordern. Dieser darf ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Versicherten nicht übersteigen. Allerdings kann die Krankenkasse einen Pauschalbetrag von bis zu acht Euro pro Monat ohne Einkommensprüfung einziehen.
Verlangt eine Kasse diesen Zusatzbeitrag, haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht und können zu einer anderen Kasse wechseln. Die Krankenkassen müssen auf die Anhebung des Beitragssatzes hinweisen.
Benötigen sie die Zuwendungen aus dem Gesundheitsfonds nicht in vollem Umfang, können sie die Überschüsse als Prämien an ihre Mitglieder auszahlen. Am Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen ändert sich durch diese Neuregelung nichts.
Krankengeld für Selbstständige: Wer als Selbstständiger freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, zahlt ab sofort einen ermäßigten Krankenkassenbeitrag von 14,9 Prozent. Kassen dürfen dieser Versichertengruppe jedoch bei einer längeren Erkrankung kein Krankengeld mehr zahlen. Stattdessen müssen sie einen speziellen Wahltarif zur Absicherung gegen Arbeitsunfähigkeit anbieten. Wer diesen Extra-Tarif wählt, darf die zuständige Krankenkasse für drei Jahre nicht wechseln.
Eine Alternative, einen möglichen Verdienstausfall bei längerer Krankheitsdauer abzufedern, besteht im Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung – dem so genannten Krankentagegeld.
Private Krankenversicherung: Seit 1. Januar sollen die privaten Krankenkassen einen Basistarif anbieten, der dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkassen entspricht. Wer bereits privat versichert ist, hat im ersten Halbjahr 2009 die Möglichkeit, in den Basistarif eines anderen Versicherers zu wechseln und dabei die Altersrückstellungen, die im Basistarif angefallen sind, mitzunehmen. Er ist danach aber für 18 Monate daran gebunden.
Versicherten darf die Aufnahme in diesen Tarif nicht verweigert werden. Es dürfen auch keine Zuschläge aufgrund eines erhöhten gesundheitlichen Risikos erhoben werden. Der Beitrag für Einzelpersonen darf auch den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten.
Derzeit liegt der durchschnittliche Höchstbeitrag bei rund 550 Euro. Privat Vollversicherte, die ihren Krankenversicherungsvertrag erst am 1.01.2009 begannen, können künftig ihre Altersrückstellungen bei einem Wechsel der Versicherung bis zur Höhe des Basistarifs mitnehmen.
Private Krankenversicherungspflicht: Nicht-Versicherte, die aus der privaten Krankenversicherung herausgefallen sind und sich auch nicht als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse angeschlossen haben, müssen sich ab 1. Januar wieder versichern. Wer bisher noch nie versichert war, wird dem Versicherungssystem zugeordnet, das seiner ausgeübten Berufstätigkeit entspricht. Selbstständige etwa werden der privaten Krankenversicherung zugeordnet.
Um in einigen Jahren etwaige Nachforderungen zu vermeiden, sollten Nichtversicherte ab Januar ihrer Versicherungspflicht nachkommen und sich einen passenden Verscherungsschutz suchen.
PFLEGE
Haushaltshilfen: Bisher waren die Steuerregelungen bei den Kosten für Haushaltshilfen sehr komplex. Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Haushalt ließ sich bis maximal 2.400 Euro pro Jahr steuerlich absetzen. Bei Betreuungs- und Pflegeleistungen, die aus eigener Tasche bezahlt werden, bei haushaltsnahen Dienstleistungen (Hausreinigung, Gartenarbeit) und bei Personalkosten für Handwerkerleistungen waren es jeweils maximal 600 Euro.Diese drei verschiedenen Haushaltsleistungen werden nun zusammengelegt. Der gemeinsame Höchstbetrag liegt bei 4.000 Euro pro Jahr.
Pflegeberatung: Pflegebedürftige haben Anspruch auf eine individuelle Beratung und Hilfe bei der Organisation der Pflege und der Abwicklung aller Formalien. Die Pflegekassen müssen den Versicherten dazu ein spezielles Fallmanagement anbieten.
Hierbei soll der jeweilige Hilfebedarf ermittelt, ein Plan erstellt und die betroffene Person und ihre Angehörigen bei der Umsetzung unterstützt werden. Dazu gehört auch, Kontakte zu Anbietern für hauswirtschaftliche Hilfen, Betreuungsangebote oder Hilfsmittel herzustellen und Informationen über weitere Kostenträger wie beispielsweise die Sozialhilfe einzuholen und sich um die Abwicklung entsprechender Anträge zu kümmern.
Darüber hinaus obliegt es den Bundesländern zu entscheiden, ob Kranken- und Pflegekassen in Absprache mit den Kommunen Pflegestützpunkte in Wohnquartieren errichten. Mit Hilfe von Pflegestützpunkten sollen die Pflegedienstleistungen vor Ort besser vernetzt und koordiniert werden: Pflegebedürftige und Angehörige finden hier Rat und Hilfe unter einem Dach. Ist ein Stützpunkt vorhanden, werden die Fallmanager (Pflegeberater) der Pflegekasse dort tätig sein.
Transparenz in Pflegeeinrichtungen: Die Ergebnisse von Qualitätsprüfungen, die der Medizinische Dienst der Kassen regelmäßig in Heimen und bei ambulanten Pflegediensten durchführt, sollen ab 1. Januar veröffentlicht werden. Die Prüfungen erfolgen in vier Themenbereichen:
– Pflege und medizinische Versorgung,
– Umgang mit demenzkranken Bewohnern und anderen gerontopsychiatrisch veränderten Menschen,
– soziale Betreuung und Alltagsgestaltung sowie
– Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene.
Sie werden ergänzt durch eine Befragung der Bewohner. Die Ergebnisse werden mit Schulnoten von sehr gut bis mangelhaft bewertet. Die Teilergebnisse fließen in eine Gesamtnote ein. Veröffentlicht werden die Beurteilungen künftig an einer gut sichtbaren Stelle im Pflegeheim und im Internet.
Senioren- und Pflegeheime in Nordrhein-Westfalen: Schutz und Rechte von Menschen, die in Alten- und Pflegeheimen leben, sind ab Januar in Nordrhein-Westfalen neu geregelt. Zimmer mit mehr als zwei Betten sind nicht mehr erlaubt. 50 Prozent des Personals müssen ausgebildete Fachkräftesein. Hierbei zählt auch der Koch als Fachkraft.
Heime sollen wohnlicher werden und müssen sich künftig nicht mehr an den Bauvorschriften für Krankenhäuser orientieren. Die Einrichtungen werden künftig ohne Anmeldung von der örtlichen Heimaufsicht kontrolliert. Die Überprüfungen sollen einmal im Jahr stattfinden und die Ergebnisse in Prüfberichten veröffentlicht werden.
Tageseltern: Auch für viele Tagesmütter hat das neue Jahr eine Umstellung gebracht: Wer Kinder betreut und dafür vom Jugendamt bezahlt wird, muss diese Einnahmen künftig versteuern – und womöglich Beiträge zur Rentenversicherung zahlen.
Bislang war nur die privat bezahlte Kinderbetreuung steuerpflichtig; die Einnahmen der vom Jugendamt finanzierten Tagespflegepersonen blieben hingegen vom Fiskus verschont. Mit der Neuregelung sollen nun alle Tageseltern gleichgestellt werden.
Zudem werden künftig Sozialbeiträge fällig – zumindest, wenn die Tagesmütter und Tagesväter nach Abzug der Betriebskosten regelmäßig mehr als 400 Euro im Monat verdienen. Dann fallen auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung an.
Die Pauschale für die Betriebskosten wurde allerdings mit Jahresbeginn erhöht. Sie liegt jetzt bei 300 Euro pro Kind und Monat, wenn das Kind mindestens acht Stunden am Tag betreut wird.
Selbstständige Tageseltern sollten sich jetzt an ihren Rentenversicherungsträger wenden und klären, ob sie künftig Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen müssen.
Fragen dazu beantworten auch die Experten in den Auskunfts- und Beratungsstellen sowie am kostenlosen Servicetelefon unter der Telefonnummer: 0800 1000 48090.
ENERGIE / BAUEN / WOHNEN
Energieausweis: Bei Verkauf oder Vermietung von Häusern und Mietwohnungen, die seit Anfang 1966 gebaut wurden, müssen Eigentümer auf Nachfrage einen Energieausweis vorweisen können.Glühlampen: Um den Energieverbrauch europaweit zu senken, sollen Glühlampen ab September 2009 schrittweise aus den Läden verschwinden und durch Halogen- und Energiesparlampen ersetzt werden. Verbraucher dürfen zu Hause ihre alten Glühbirnen aufbrauchen. Sie können im Geschäft dann aber nur noch zugelassene Lampen kaufen.
Nach dem Beschluss der Europäischen Union wird ab 1. September 2009 zunächst der Verkauf aller matten Birnen und der klaren Birnen mit einer 100-Watt-Leistung untersagt. Ab September 2012 sollen nach derzeitiger Vorstellung die letzten Glühlampen vom Markt genommen werden.
Glühbirnen wandeln nur fünf Prozent des verbrauchten Stroms in Licht um, den Rest in Wärme. Energiesparlampen sind vier- bis fünfmal effizienter. Allerdings enthalten sie schädliches Quecksilber. Deshalb dürfen sie nicht in den Restmüll wandern, sondern müssen bei Wertstoffsammelstellen abgegeben werden.
Energieeinsparung – Wärme:
Bei Neubau oder umfassender Sanierung gelten voraussichtlich ab 1. Juli höhere Anforderungen an den Primärenergiebedarf und die energetische Qualität der Gebäudehülle. Auf diese Weise soll die Energieeffizienz von Gebäuden künftig um rund 30 Prozent steigen. Das beauftragte Unternehmen muss die Einhaltung der Werte bestätigen.Nachtstromspeicherheizungen sollen stufenweise aus dem Betrieb genommen werden. Für 2012 ist eine weitere Senkung des Heizenergieverbrauchs um nochmals 30 Prozent geplant. Außerdem müssen Hausbesitzer seit 1. Januar bei Neubauten einen Teil ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien produzieren – also etwa mit Solarwärmeanlagen, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen. Wer keine erneuerbaren Energien nutzt, muss alternativ einen Teil des Wärmebedarfs aus Abwärme oder Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen decken bzw. sein Haus deutlich besser dämmen, als es die Energieeinsparverordnung vorschreibt.
Handwerkerleistungen am Bau: Ab Januar kommen Handwerker leichter an ihr Geld. Abschlagzahlungen für Arbeiten am Bau können bereits dann verlangt werden, wenn der Auftraggeber bei Erbringung einer Teilleistung einen Wertzuwachs erlangt hat. Bisher galt dies nur bei abgeschlossener Leistung. Der so genannte Druckzuschlag, der Betrag, den der Auftraggeber bei einer Reklamation über die Nachbesserungskosten hinaus bis zur Reparatur einbehalten darf, soll im Regelfall nur noch das Doppelte betragen statt wie bisher das Dreifache.
Wohngeld: Die für 2009 geplante Wohngelderhöhung ist auf den 1. Oktober in Form einer Einmalzahlung vorgezogen worden. Dadurch sollten Haushalte mit geringem Einkommen bereits während der laufenden Heizperiode bei den hohen Energiekosten entlastet werden. Die Einmalzahlung ist nach der Haushaltsgröße gestaffelt. Ein Einpersonenhaushalt erhält beispielsweise 100 Euro, ein Vierpersonenhaushalt zusammen 180 Euro.
Bei der Berechnung des Wohngeldes werden jetzt auch die Heizkosten mit einbezogen. Das Wohngeld erhöht sich mit dem Monat Januar von durchschnittlich 90 Euro auf 140 Euro. Zudem werden die bisherigen Miethöchstbeträge angehoben. Damit erweitert sich der Kreis der wohngeldberechtigten Haushalte.
Antragsformulare für Wohngeld erhalten Sie bei der örtlichen Wohngeldstelle der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung.
UMWELT
Gefahrenkennzeichnung: Wasch- und Reinigungsmittel, Lacke, Farben und sonstige chemische Produkte werden künftig mit neuen Gefahrensymbolen gekennzeichnet. Mit dem so genannten »global harmonisierten System« – kurz GHS – hat die Europäische Union ein weltweit einheitliches System zur Gefahrenkennzeichnung bei Chemikalien eingeführt. Alle Staaten, die das neue System anwenden, stufen Chemikalien in Zukunft nach denselben Kriterien ein und machen die Gefahren kenntlich. Was giftig oder umweltgefährlich ist, trägt überall dasselbe Symbol. Ziel ist es, Handelsbarrieren abzubauen sowie Verbraucher und Umwelt besser zu schützen.Während der langen Übergangszeit – für Stoffe bis Dezember 2010 und für Stoff-Gemische bis Juni 2015 – kann die alte Kennzeichnung noch parallel genutzt werden.
Bislang galten 15 Gefahrensymbole (u. a. entzündlich, sehr giftig, brandfördernd), künftig gelten 29 Gefahrenklassen, die aus einem Piktogramm, Signalwörtern und differenzierten Gefahrenhinweisen (u. a. entzündbare Flüssigkeiten, unter Druck stehende Gase, Aspirationsgefahr, Gewässergefährdung) bestehen. Das schwarze, diagonale Andreaskreuz auf gelbem Grund wird als Gefahrenzeichen künftig nicht mehr genutzt, sondern stattdessen je nach Stoff oder Stoffgemisch durch neue ersetzt. Außerdem werden Produkte künftig schon bei niedrigeren Konzentrationsgrenzen als »ätzend« oder »reizend« eingestuft.
Quecksilber-Messgeräte: Ab Juni 2009 dürfen keine quecksilberhaltigen Thermometer und Blutdruckmessgeräte mehr verkauft werden. Das Verbot wird ab Oktober 2009 auch auf quecksilberhaltige Barometer ausgedehnt.
Alle im Haushalt vorhandenen quecksilberhaltigen Messinstrumente sollten ausrangiert werden, denn bei Glasbruch wird leicht flüssiges und gesundheitsschädliches Quecksilber freigesetzt.
Messinstrumente mit der giftigen Substanz dürfen jedoch nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie gehören entweder zurück in die Apotheke oder an die zuständige kommunale Schadstoffsammelstelle. Viele Apotheken beteiligen sich an zeitlich begrenzten Sammelaktionen und tauschen das alte quecksilberhaltige Thermometer für einen Euro gegen ein digitales aus.
Schnurlos-Telefone: Analoge Schnurlos-Telefone der Baureihen CT 1+ sowie digitale Geräte der Baureihe CT 2 sind seit 1. Januar 2009 in Deutschland nicht mehr zugelassen. Wer Störungen verursacht und vom Funkmessdienst der Bundesnetzagentur ermittelt wird, muss mit einem Bußgeld und möglichen Ermittlungskosten rechnen.
Hintergrund des Verbotes ist, dass die entsprechenden Frequenzen seinerzeit begrenzt erteilt wurden. Im Zweifel hilft eine Anfrage bei der Bundesnetzagentur weiter: www.bundesnetzagentur.de
Als Nachfolgestandard steht künftig europaweit der DECT-Standard für schnurlose Festnetztelefone zur Verfügung. Zu empfehlen ist hierbei eine strahlungsarme Variante. Der Frequenzbereich für den alten Standard CT 1+ geht europaweit auf den öffentlichen Mobilfunk über, der Standard der alten CT-2-Frequenz gilt künftig nur noch für Funkverkehr mit kleiner Reichweite.
Verpackung – Rücknahme: Seit 1. Januar müssen Hersteller ihre Verpackungsmaterialien von einem dualen Entsorgungssystem erfassen lassen. Die Registrierung soll dazu beitragen, dass Trittbrettfahrer ihre Abfälle nicht mehr auf Kosten anderer beseitigen.
Im Gegenzug wird die Kennzeichnungspflicht von Verpackungen mit dem »Grünen Punkt« oder mit einem Zeichen der anderen acht anerkannten Konkurrenzsysteme aufgehoben. Auch wenn auf der Hülle künftig kein Zeichen mehr prangt, sollten Verbraucher ihren Verpackungsmüll jedoch nach wie vor über die »Gelbe Tonne« oder den »Gelben Sack« entsorgen.
Straßenverkehr – Bußgeld: Die drastische Erhöhung des Bußgeldes für Verkehrssünder steht zum 1. Februar ins Haus. Danach dürfen künftig in Extremfällen 3000 Euro von Fahrern kassiert werden, die unter Alkohol oder Drogen stehen, sowie 2000 Euro bei anderen Verstößen.
Der zuvor beschlossene neue Bußgeldkatalog bleibt zwar zunächst darunter und sieht bei Fahren unter Alkohol oder Drogen 500 Euro Strafe beim ersten Verstoß, 1000 Euro beim zweiten und 1500 beim dritten Verstoß vor. Er kann aber jederzeit bis zur neuen gesetzlichen Grenze von 3000 Euro ausgeweitet werden.