Werner Dreibus: Der gesetzliche Mindestlohn für alle ist ohne Alternative

26.01.2009 / Werner Dreibus, www.linksfraktion.de

Der Deutsche Bundestag hat am 22. Januar 2009 die Einführung von Mindestlöhnen in sechs Branchen beschlossen. Das schützt die rund 900.000 Beschäftigten in diesen Branchen vor Dumpinglöhnen.



Allerdings arbeiten in Deutschland mehr als sechs Millionen Menschen zu Niedriglöhnen. Sie verdienen in Vollzeitarbeit weniger als drei Viertel des durchschnittlichen Bruttoeinkommens. Das ist ein Viertel aller abhängig Beschäftigten, Tendenz steigend. Von diesen sechs Millionen Menschen verdienen fast 4 Millionen weniger als die Hälfte des Durchschnittslohns, also weniger als 1.470 Euro im Monat. Das sind Stundenlöhne von drei, vier oder fünf Euro im Monat. Besonders viele Frauen erhalten solche Armutslöhne.

Ein Leben in Würde ist so nicht möglich. Deshalb muss Niedriglohnbeschäftigung abgeschafft werden. Mit Mindestlöhnen für ein paar wenige Branchen ist es nicht getan. Wir brauchen in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn für alle Beschäftigten. Bei unseren europäischen Nachbarn ist das selbstverständlich, nur Deutschland hinkt hinterher. In Frankreich zum Beispiel liegt der Mindestlohn derzeit bei 8,71 Euro brutto die Stunde. Dass muss auch in Deutschland möglich sein.

CDU/CSU und SPD missachten in ihren Gesetzen über Branchenmindestlöhne eine Lohnuntergrenze, die der Gesetzgeber faktisch längst festgelegt hat: die Pfändungsfreigrenze. Diese liegt derzeit bei rund 1.000 Euro netto. Die Pfändungsfreigrenze besagt, dass einem verschuldeten alleinstehenden Arbeitnehmer oder einer verschuldeten alleinstehenden Arbeitnehmerin ein Einkommen mindestens in dieser Höhe zusteht und nicht gepfändet werden darf. Denn weniger als 1.000 Euro reichen nicht zum Leben. 1.000 Euro netto entspricht einem Lohn von deutlich über 8 Euro brutto die Stunde (bei einer Vollzeitarbeit mit 38,5 Stunden pro Woche). Was verschuldeten Beschäftigten zum Leben zugestanden wird, muss auch für unverschuldete Beschäftigte gelten.

Drei Viertel der Bundesbürger befürwortet den gesetzlichen Mindestlohn. Auch im Bundestag gibt es dafür eine Mehrheit. DIE LINKE fordert den Mindestlohn seit 2005 und hat dazu sehr konkrete Vorschläge unterbreitet. Das wurde damals noch von den Grünen und der SPD zurückgewiesen. Heute fordern beide den gesetzlichen Mindestlohn. Aber die SPD stimmt im Bundestag regelmäßig dagegen. Sie will lieber in der Regierung bleiben als die Not von Millionen Menschen zu lindern, die trotzt Arbeit arm sind.

Mindestlöhne für einzelne Branchen können immer nur eine Ergänzung zu einem allgemein gültigen Mindestlohn sein. Voraussetzung ist natürlich, dass sie höher als der gesetzliche Mindestlohn sind. Branchenmindestlöhne allein produzieren einen unübersichtlichen Flickenteppich, bei dem weiße Flecken nicht ausgeschlossen sind. Außerdem ist nicht garantiert, dass Branchenmindestlöhne eine Existenz sichernde Höhe erreichen. Niemandem ist geholfen, wenn Löhne von 4,50 zu Mindestlöhnen erklärt werden. Das ist Etikettenschwindel und sonst nichts.

DIE LINKE akzeptiert auch nicht, dass für West- und Ostdeutschland unterschiedliche Mindestlöhne gelten sollen, wie es die Bundesregierung jetzt für einige Branchen beschlossen hat. Das Leben in den ostdeutschen Bundesländern ist genauso teuer wie im Westen. Also müssen auch die gleichen Mindestlöhne gelten.

Die Bundesregierung hat angekündigt, auch für die Zeitarbeitsbranche einen Mindestlohn festzulegen. Aber das ist nicht der richtige Weg. Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter werden in vielen Branchen eingesetzt, in denen sehr unterschiedliche Löhne gezahlt werden. Es kommt deshalb darauf an, die Leiharbeiter ihren Kolleginnen und Kollegen in den Entleihbetrieben gleichzustellen. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist das Ziel. Dafür setzt sich DIE LINKE ein. Die gesetzliche Möglichkeit, durch Tarifverträge dieses Prinzip in der Zeitarbeit zu umgehen, gehört abgeschafft.