Faire und effiziente Unternehmensbesteuerung in Europa
Von Prof. Dr. Lorenz Jarass
Mitte Juni 2015 hat die Europische Kommission Vorschlge für eine faire und effiziente Unternehmensbesteuerung vorgelegt, deren Umsetzung allerdings die einhellige Zustimmung aller 28 EU-Länder erfordern würde. Im Gegensatz dazu können folgende Steuermaßnahmen unilateral von einem einzelnen EU-Land ohne vorherige EU-Harmonisierung umgesetzt werden: (i) Quellensteuern auf alle Zins- und Lizenzzahlungen bei voller Erstattung aller ausländischen DBA-Quellensteuern; (ii) Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Zins- und Lizenzzahlungen. Die vorgeschlagenen Steuermaßnahmen stehen in bereinstimmung mit allen EU-Richtlinien. Sie erhöhen tendenziell das Steueraufkommen und die Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen derjenigen Länder, die die Steuermaßnahmen umsetzen.
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