Keine Geschenke an Vermögensverwalter und Finanzdienstleister
Rede von Dr. Axel Troost zu Top 10, 139. Sitzung des Deutschen Bundestages am 24.01.2008
Konsequenzen aus dem Entschädigungsfall Phoenix Kapitaldienst GmbH
Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Frank Schäffler, Martin Zeil, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP,
Sie rufen nach dem Staat. Das lässt aufhorchen, denn gewöhnlich tun Sie in Fragen der Wirtschafts- und Sozialpolitik genau das Gegenteil. Staatsinterventionen sind für Sie – ohne Wenn und Aber – ein rotes Tuch.
Daher stellt sich die Frage, ist der Ruf nach dem Staat im Fall Phoenix gerechtfertigt? Haben sie evtl. aus ihrer rigorose Ablehnung von Staatseingriffen mit den bekannten nachteiligen Folgen gelernt?
Ich fürchte davon ist nicht auszugehen, denn im Fall Phoenix ist der Ruf nach dem Staat – zumindest was Ihre Intention angeht – eher fragwürdig.
Erstens: Ist der Staat schuld, dass der Phoenixeigner mit unlauteren Geschäftsgebaren Gelder verzockt hat? Nein.
Zweitens: Hat er Schuld, dass die Anleger ihr Geld verloren haben? Ich meine nein. Trotzdem rufen sie nach dem Staat.
Daher drängt sich unmittelbar die Frage auf: Für wen eigentlich? Wem wollen sie mit ihren Maßnahmen helfen?
Den vielen tausend Kleinanlegern – übrigens die meisten davon aus Ostdeutschland –, die mit gutem Glauben Ihre segensreichen Loblieder auf die hervorragenden Chancen des freien Kapitalmarktes für bare Münze genommen haben und ihr Erspartes Betrügern gegeben haben? Wenn denen der Staat hätte helfen sollen, dann hätten Sie sich intensiv dafür einsetzen können, dass die Entschädigungseinrichtung vom Staat einen Kredit bekommt, der dann schnell an die Kleinanleger gezahlt werden könnte. Aber dafür haben Sie sich zumindest nicht intensiv eingesetzt.
Ich glaube, mit ihrem Antrag geht es der FDP, meine Damen und Herren, vor allem um die Klientel: Vermögensverwalter und Finanzdienstleister. Die wollen keinen Kredit, mit dem schnell Schadensersatz geleistet werden könnte. Die wollen überhaupt nicht einstehen und verzögern deswegen, wo sie können. Die wollen, dass der Staat für ihre Verpflichtungen endgültig einstehen soll.
Das werden wir nicht unterstützen.
Trotzdem ist nicht alles was Sie fordern, mit Bausch und Bogen abzulehnen.
Das Problem muss allerdings umfassender angegangen werden, als es in Ihrem Antrag durchscheint. Phönix könnte als bedauerlicher Einzelfall betrachtet werden, würde wir nicht regelmäßig die Erfahrung machen, dass aufsichtsrechtliche und vollzugspraktische Schwierigkeiten bisweilen sehenden Auges in Kauf genommen und ignoriert werden, um den interessierten Lobbygruppen schnellstmöglich Vollzug melden zu können.
Wir müssen, daran kann es nach diesem Fall keinen Zweifel geben, die Aufsicht über diesen Bereich des Finanzmarktes verbessern. Dazu muss die Aufsicht neu organisiert werden und personell so ausgestattet werden, dass die Stellen ihren Verpflichtungen auch nachkommen können.
Wir müssen, und da stimmen wir ihnen zu, auch die verschiedenen Entschädigungsstellen besser organisieren und neu ordnen. Es kann nicht sein, dass im EdW, sagen wir es mal salopp, alle schlechten Risiken des Finanzmarktes versammelt werden. Und wir müssen darauf achten, dass rechtschaffende Vermögensverwalter nicht in die Pleite getrieben werden, wenn sich einer ihrer Kollegen auch gegen sie in betrügerischer Absicht verhält. Wir wollen, solange sie ihren Job ordentlich machen und sich für die Interessen der Anleger einsetzen, Vermögensverwalter nicht aus dem Land treiben. Aber wir lassen uns von ihnen auch nicht erpressen.
Wir müssen ein Aufsichtssystem schaffen, meine Damen und Herren, das ganz generell im Einklang mit den entsprechenden EU-Richtlinien, insbesondere mit der Entschädigungsrichtlinie steht. Das ist bislang, das hat der Fall Phönix gezeigt, nicht gegeben.
Hauptkonsequenz ist für uns aber: Unabhängig von den jeweiligen sozioökonomischen Folgewirkungen wird DIE LINKE auch in Zukunft keinerlei Kapitalmarktpolitik unterstützen, bei der es den Aufsichtsbehörden, sei es durch eine unzureichende Gesetzeslage oder durch eine unzureichende Personal- und Sachmittelausstattung, unmöglich gemacht wird, ihren Aufgaben im Sinne des Verbrauchschutzes gewissenhaft nachzukommen.
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