Neue Wege für Hamburg? Das erste schwarz-grüne Regierungsbündnis auf Länderebene
Die Parteiführungen von CDU und Grünen haben in Hamburg die erste schwarz-grüne Landesregierung verabredet. Die Parteigremien müssen der Regierungsbildung noch zustimmen. Auf Landesebene wird damit umgesetzt, was in den Hamburger Bezirken Altona und Harburg schon seit vier Jahren reibungslose Praxis ist: eine schwarz-grüne Ehe.
Knapp acht Wochen nach der Bürgerschaftswahl präsentierten die Verhandlungs-führerInnen einen Koalitionsvertrag. Der generelle Tenor: Trotz unterschiedlicher Ausgangspunkte werden neue Wege beschritten. „CDU und GAL sind durch unterschiedliche politische Erfahrungen und Ideen geprägt. Wenn sie dennoch zusammenarbeiten, müssen und wollen sie sich auf Neues einlassen.“
Ein Vision für die Entwicklung Hamburgs kann aus dem Programm nicht herausgelesen werden. Gleichwohl zeichnen sich Linien des „Neuen“ ab.
• Es gab bei ALG-II-Beziehern nicht nur Schwierigkeiten beim allgemeinen Lebensunterhalt (von 347 Euro kann Mensch kaum leben), der Einschränkung der Mobilität (Abschaffung des Sozialtickets), der Beschaffung von Lernmitteln und überhaupt der finanziellen Grundlagen für die Schulbildung.
• Es gab massive Probleme bei den Kosten für Unterkunft (Zwangsumzüge) und bei der Bestattung im Todesfall von nahen Angehörigen.
Dank Schwarz-Grün gibt es nun in einigen Punkten kleine Verbesserungen, der armutsfeindlichen Politik des alten CDU-Senats wird sozusagen die Spitze genommen.
• Es soll ein Sozialticket in Form eines Preisnachlasses auf Zeitkarten in Höhe von 18 Euro geben. Eine City-Karte (mit zeitlicher Beschränkung) für den Großbereich Hamburg würde dann im Abo 20,40 Euro (im Regelsatz vorgesehen: 15 Euro) kosten, eine ermäßigte Zeitkarte ohne Zeitbeschränkung 51 Euro.
• Die Kosten der Bestattung für Arme will man anders regeln, um zu verhindern, dass Verstorbene in Kühlhäusern oder auf dem Seziertisch landen. In der Bürokratensprache des Koalitionsvertrages: „Die Sozialämter sollen bei Bestattungen den Ermessensspielraum laut § 90 SGB XII nutzen und dafür analog Kriterien des Urteils des LandessozialG Schleswig-Holstein (L 9 SO 3/06) zugrunde legen und außerdem Darlehen für Bestattungen gewähren.“
• Im Kitabereich soll das letzte Jahr gebührenfrei werden (fünf Stunden exklusive Mittagessen) und Härtefallregelungen nicht nur für Vier-Stunden-Plätze, sondern auch für Fünf-Stunden-Plätze mit Mittagessen gelten. Vor allem Migrantenkindern will man zusätzlichen Förderbedarf gewähren.
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