Kinder unter 15 in SGB II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV) im Bund, in den Ländern und in den Kreisen
Darstellung von April 2007 bis April 2009
In Kürze
Im April 2009, im siebten Monat nach dem Inkrafttreten der Neuregelung des Kinderzuschlags (§ 6a Bundeskindergeldgesetz) und etwa ein Jahr nach Beginn der anhaltenden Wirtschaftskrise, lebten 1,739 Millionen Kinder im Alter von unter 15 Jahren bzw. 15,6 Prozent aller Kinder im entsprechenden Alter in sog. SGB II-Bedarfsgemeinschaften. Dies waren 6,7 Prozent (125.000) weniger als ein Jahr zuvor bzw. 4,3 Prozent (77.400) weniger als im September 2008, dem letzten Monat vor Inkrafttreten der Neuregelung des Kinderzuschlags. Die Veränderungsraten reichen in den Ländern von –2,6 Prozent (Berlin) bis -11,0 Prozent (Mecklenburg-Vorpommern) im Vorjahresvergleich bzw. -2,1 Prozent (Berlin) bis -7,3 Prozent (Thüringen) im Vergleich der letzten sieben Monate mit vorliegenden revidierten Daten. In den Kreisen reichen die entsprechenden Veränderungsraten von +31,6 Prozent (Wilhelmshaven) bis –46.5 Prozent (Freising) im Vorjahresvergleich bzw. +17,0 Prozent (Rottweil) bis –43,1 Prozent (Freising) im Vergleich September 2008-April 2009 – eine wenig plausible Streubreite. Die Veränderungsraten am aktuellen Rand sind erheblich durch die Neuregelung des Kinderzuschlags zum 1. Oktober 2008 und auch durch die Wirtschaftskrise geprägt. In den Ländern lebten im April 2009 zwischen 35,9 Prozent (Berlin) und 7,6 Prozent (Bayern), in den Kreisen zwischen 37,6 Prozent (Schwerin) und 1,7 Prozent (Freising) der Kinder in SGB II-Bedarfsgemeinschaften.
-----------------
Die vollständige Darstellung steht Ihnen im Anhang als PDF-Dokument zur Verfügung