Hartz IV: Elterngeld noch in 2010 auszahlen lassen!
Info der Arbeitnehmerkammer
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wer als Hartz-IV-Empfänger sein Elterngeld bisher "gestreckt" hat, sollte unbedingt noch in diesem Jahr die Auszahlung beantragen. Das empfiehlt die Arbeitnehmerkammer Bremen den betroffenen Eltern aufgrund der ab dem 1. Januar 2011 geltenden Gesetzesänderungen.
Ab dem Beginn des neuen Jahres wird das Elterngeld grundsätzlich komplett auf laufende Hartz-IV-Leistungen angerechnet. Dies gilt auch für Elterngeldbeträge, die durch Inanspruchnahme der sogenannten Verlängerungsoption (nach § 6 BEEG) erst im neuen Jahr ausgezahlt werden.
Die Anrechnung kann jedoch vermieden werden, wenn der Antrag auf verlängerte Auszahlung schnellstmöglich gegenüber der Elterngeldstelle widerrufen und beantragt wird, dass die "Rest-Monate" noch in diesem Jahr gezahlt werden.
Bei Auszahlung des Restelterngeldes bis zum 31.12.2010 sind dann für jeden Lebensmonat, für den eine Nachzahlung erfolgt, jeweils 150 Euro anrechnungsfrei. Damit können sich die betroffenen Eltern zumindest alle noch vor dem 1. Januar 2011 entstandenen Elterngeldansprüche sichern.
Nicht unbedingt beantragen müssen dies Eltern, die vor der Geburt erwerbstätig waren und mindestens 300 Euro netto verdient haben. Wer also Elterngeld auf Grundlage von Erwerbseinkommen bekommt und das durchschnittliche Nettoentgelt vor der Geburt über 300 Euro lag, der hat auch nach dem 1. Januar 2011 einen Freibetrag von 300 Euro (bzw. bei der
Verlängerungsoption von 150 Euro pro Monat).
Fragen zum Elterngeld beantworten die Rechtsberaterinnen und -berater der Arbeitnehmerkammer in der
Beratungs-Hotline
montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 12.30 Uhr
unter den Telefonnummern
- 0421/36301-11 (Bremen) und
- 0471/92235-11 (Bremerhaven)
Einen Musterbrief für Widerruf und Antrag auf Auszahlung bei de Elterngeldstelle erhalten Ratsuchende unter www.arbeitnehmerkammer.de/beratung
Nathalie Sander
Leiterin Öffentlichkeitsarbeit
Arbeitnehmerkammer Bremen
Bürgerstr. 1
28195 Bremen
Tel. 0421 36301-71
Fax 0421 36301-89
sander@arbeitnehmerkammer.de">sander@arbeitnehmerkammer.de
www.arbeitnehmerkammer.de
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