Existenzminimum kleingerechnet
Alternative Berechnungen zu Hartz-IV-Regelsätzen
„Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Dieses Grundrecht (…) ist dem Grunde nach unverfügbar.“
(Bundesverfassungsgericht, Urteil des 1. Senat vom 9.02. 2010, 1 BvL 1/09, Leitsätze 1 und 2.)
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