Gemeinsames Europa nur mit Mindestlohn

Von Diana Golze, Mitglied des Vorstandes und Leiterin des Arbeitskreises Arbeit und soziale Sicherung der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

31.03.2011

Bereits heute arbeiten fast sieben Millionen Menschen in Deutschland zu niedrigen Löhnen. Ab Mai 2011 droht sich der Lohndruck zu verschärfen. Mit Einführung der Arbeitnehmerfreizügigkeit werden Arbeitgeber versuchen, die Konkurrenz zwischen den Beschäftigten anzuheizen, um die Löhne zu drücken. DIE LINKE fordert daher, spätestens zum 1. Mai 2011 einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn einzuführen.

Was ändert sich ab Mai?

Momentan benötigen Beschäftigte aus den acht ost- und mitteleuropäischen Ländern, die im Jahr 2004 der Europäischen Union beigetreten sind, eine Arbeitsgenehmigung von der Bundesagentur für Arbeit, wenn sie in Deutschland arbeiten wollen. Ab Mai 2011 bedarf es keiner Genehmigung mehr, denn dann gilt Arbeitnehmerfreizügigkeit. Deutsche wie nichtdeutsche EU-Bürger haben dann die gleichen Rechte am Arbeitsmarkt.

Gleichzeitig enden zum 1. Mai 2011 Übergangsregelungen, die für bestimmte Branchen wie das Bau- und Reinigungsgewerbe die Entsendung von Beschäftigten aus diesen Ländern nach Deutschland beschränkten. Von Entsendung spricht man, wenn eine Firma mit Sitz im Ausland in Deutschland einen Auftrag übernimmt und hierfür vorübergehend ihre eigenen Beschäftigten einsetzt. Für diese gelten weitgehend die Arbeitsbedingungen ihres Herkunftslandes. Dieses Herkunftslandprinzip wird momentan nur durchbrochen, wenn es für eine Branche einen Branchenmindestlohn nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz gibt. Derzeit gibt es aber lediglich neun Branchenmindestlöhne, unter die knapp drei Millionen Beschäftigte fallen. Das reicht nicht aus.

Die Öffnung der Grenzen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist zu begrüßen. Sie sollten frei über ihren Aufenthalts- und Arbeitsort entscheiden dürfen. Alle Menschen haben ein Recht auf Freizügigkeit. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit kann aber nur ein Schritt auf dem Weg zu einem gemeinsamen Europa werden, wenn für die Beschäftigten Schutzmechanismen gewährleistet werden, die verhindern, dass der Wettbewerb zwischen den Unternehmen auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgetragen wird. Ein solcher Schutzmechanismus ist der gesetzliche Mindestlohn. Ein weiterer Schutzmechanismus ist die Verankerung des Prinzips "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" ohne Ausnahme für die Leiharbeit. Beides fehlt in Deutschland.

Beratungsstellen aufbauen!

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Entsendung von Beschäftigten werden aber auch ganz praktische Probleme mit sich bringen. Beschäftigte aus anderen Ländern, die nach Deutschland zum Arbeiten kommen, haben nicht selten wenig Kenntnis über ihnen hier zustehende Rechte und Arbeitsbedingungen. Das betrifft zum Beispiel bestehende Mindestlohnregelungen in einzelnen Branchen. Beratung für mobile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist vor diesem Hintergrund dringend notwendig.

Daher ist es wichtig, flächendeckend solche Beratungsstellen aufzubauen. Berlin geht mit gutem Beispiel voran. Seit August 2010 gibt es hier eine Beratungsstelle für entsandte Beschäftigte, die mobilen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Rat und Tat zur Seite steht. Träger dieser Beratungsstelle ist Arbeit und Leben Berlin, angesiedelt ist sie beim DGB Berlin-Brandenburg. Finanziert wird sie von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen. Seit Beginn ihrer Arbeit verzeichnet die Beratungsstelle beständig steigende Zahlen von Fällen, die sie betreut. Eine Beratungsstelle in nur einem Bundesland reicht aber nicht aus. Ein solches Angebot muss es in jedem Bundesland geben - öffentlich finanziert und mit ausreichend Personal.

linksfraktion.de, 31. März 2011