Tatsächliche Arbeitslosigkeit
Schlechte Meldungen kann die Bundesregierung nicht gebrauchen. Deshalb bleibt sie dabei, die Arbeitslosenzahlen schön zu rechnen. Arbeitslose, die krank sind, einen Ein-Euro-Job haben oder an Weiterbildungen teilnehmen, werden bereits seit längerem nicht als arbeitslos gezählt. Fast alle Arbeitslosen, die älter als 58 sind, erscheinen nicht in der offiziellen Statistik. Im Mai 2009 kam eine weitere Ausnahme hinzu: Wenn private Arbeitsvermittler tätig werden, zählt der von ihnen betreute Arbeitslose nicht mehr als arbeitslos, obwohl er keine Arbeit hat.
Wer die tatsächliche Arbeitslosigkeit erfassen will, muss ehrlich rechnen. Dazu sagte der damalige Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) am 4. Juni 2009 in der Fernsehsendung Panorama: "Alles, was an Effekten durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen entsteht, wird jedes Mal zusammen mit der Arbeitsmarktstatistik veröffentlicht. ... Ich glaube, dass man sich auf die Seriosität dieses Prozesses verlassen kann." Wer anders rechnen wolle, könne ja "seine Zahl veröffentlichen - und dazu ein Flugblatt drucken." Das tun wir gern. Hier ist die tatsächliche Zahl, die allein auf amtlichen Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit beruht. Im August 2011 sind fast 4 Millionen Menschen arbeitslos. Zeit zu handeln statt zu tricksen.
Tatsächliche Arbeitslosigkeit im August 2011: 3.957.257
Offizielle Arbeitslosigkeit: 2.944.686
Nicht gezählte Arbeitslose: 1.012.571
Nicht gezählte Arbeitslose aufgeschlüsselt:
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I und/oder ALG II: 357.448
Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten): 197.459
Fremdförderung: 59.066
Beschäftigungsphase Bürgerarbeit: 10.864
Berufliche Weiterbildung: 157.680
Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen (z.B. Bewerbungstraining) 48
Aktivierung und berufliche Eingliederung (z. B. Vermittlung durch Dritte): 144.585
Beschäftigungszuschuss (für schwer vermittelbare Arbeitslose): 13.698
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen: 1.006
Kranke Arbeitslose (§126 SGB III): 70.717
Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht August 2011, Seite 67. Die dort aufgeführte Altersteilzeit sowie Gründungszuschüsse und sonstige geförderte Selbstständigkeit haben wir in der Tabelle nicht berücksichtigt. Die dort ebenfalls aufgeführten älteren Arbeitslosen, die aufgrund verschiedener rechtlicher Regelungen (§§ 428 SGB III, 65 Abs. 4 SGB II, 53a Abs. 2 SGB II u.a.) nicht als arbeitslos zählen, sind enthalten in der Gruppe Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I oder ALG II. Diese große Gruppe der älteren ALG -Bezieher, die nicht als arbeitslos gelten, ist nicht vollständig im Monatsbericht ausgewiesen, sondern mit Stand März 2011 in einer Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit abgefragt worden.
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