Troost: BVG-Urteil zu Berlin mitnichten günstig für Bremen
Hier war der Wunsch Vater des Gedankens
Zu der Feststellung der bremischen Finanzexperten, dass sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gegen Berlin auf die bremische Klage eher positiv auswirken wird, erklärt der bremische Bundestagsabgeordnete und finanzpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion “Die Linke.“ Dr. Axel Troost (WASG):
„Hier ist wohl eher der Wunsch Vater des Gedanken. Nach meiner Auffassung geht die derzeitige Interpretation des Urteils absolut fehl. Ich kann keinerlei günstige Aussagen erkennen. Auch ist für mich nicht ersichtlich, inwieweit dieses Urteil das Existenzrecht eines jeden Bundeslandes bestätigt hat.“ Noch erstaunlicher ist die Aussage, das „aus dem Befund, ein Land sei in einer extremen Haushaltsnotlage auch zukünftig ein Hilfeanspruch abgeleitet werden“. Genau diesem „Hilferuf“ Berlins ist das Gericht nicht gefolgt. Das Bundesverfassungsgericht hat von Berlin weitere Eigenanstrengungen gefordert, um eigenständige Sanierungsbemühungen deutlich zu machen. Gleiches wird es vermutlich auch von Bremen fordern. Bisher waren diese Eigenanstrengungen nur Versuche, Kosten zu reduzieren und gingen klar zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger.
Die FDP hat bereits jetzt, auf der Grundlage dieses Urteils, unverblümt die Veräußerung jedweden Tafelsilbers gefordert. Aber auch für den parteilosen Finanzsenator Nussbaum wird es wohl nicht mehr lange „heilige Kühe“ geben. Für ihn ist GEWOBA in jedem Fall etwas, was man sich „angucken“ kann. Troost stellt dazu fest, dass er sich jedem Versuch, weiteres öffentliches Eigentum zu veräußern, entschieden entgegenstellen werde.
Der Bundestagsabgeordnete Troost begrüßt ausdrücklich die Aussage des Fraktionsvorsitzenden der SPD in der bremischen Bürgerschaft, Carsten Sieling, dass man sich auch über eine Steigerung auf der Einnahmenseite unterhalten muss, zweifelt aber am Willen dies auch umzusetzen. Derzeit fordert nur DIE LINKE. sich mit dem Thema „Steigerung der Einnahmen“ , z.Bsp. durch die „Wiedereinführung“ der Vermögensteuer und einer vernünftigen Erbschaftssteuer, konstruktiv auseinanderzusetzen. Bei beiden Steuern handelt es sich um Steuerarten, die unmittelbar den Ländern zugute kommen. Alle anderen Parteien verstehen unter „Haushaltssanierung“ nur „Einsparorgien“, die meist zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger gehen. Troost fordert weiterhin, dass alle geplanten bremischen Investitionen auf den Prüfstand gestellt werden müssen. „Ich habe derzeit eine Art Deja Vù Erlebnis. Mich erinnern diese Aussagen fatal an die Erklärungen, die wir in Bezug auf den Kanzlerbrief und seine „positive“ Bedeutung für Bremen hören und lesen konnten. Auf diese positiven „Auswirkungen“ warten wir heute noch“, sagt Troost.
Auch für den bremischen Wirtschaftswissenschaftler Prof. Rudolf Hickel haben sich auf Grund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes die Chancen für Bremen deutlich verschlechtert.
Pressemitteilung, 01.11.06