Troost zum Sparkassenstreit: Kuhhandel der Bundesregierung mit der EU ist untragbar
"Kompromiss ist völlig untragbar" - Berliner Senat muss handeln
Sparkassenstreit: Kuhhandel der Bundesregierung mit der EU schwächt die Sparkassen
Zur Einigung zwischen EU-Kommission und Bundesregierung im Sparkassen-Namensstreit erklärt der finanzpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Axel Troost:
„Mit der Einigung wurde offenbar das Schlimmste zunächst verhindert – nämlich das bundesweite Ausbreiten von privatisierten Sparkassen, die faktisch Privatbanken sind. Aber: Die Ausnahme für die Berliner Sparkasse bleibt juristisch unnötig, schwächt das Sparkassenlager und täuscht die Berliner Sparkassen-Kunden“, kommentiert Troost erste Informationen über den Inhalt der Einigung zwischen EU-Kommission und Bundesregierung.
„Sowohl die Bundesregierung als auch aktuelle Rechtsgutachten sagen klar: Eine Ausnahmeregelung für Berlin wäre juristisch nicht nötig gewesen“, so Troost weiter. Er verweist dabei auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Anfrage., Dana ch folgt aus der EU-Beihilfeentscheidung zur Bankgesellschaft Berlin nicht die Notwendigkeit, der sich aus der EU-Beihilfeentscheidung zur Bankgesellschaft Berlin nicht die Notwenigkeit ergebe, die Verwendung der Bezeichnung den Namen „Sparkasse“ auch einem privaten Käufer Institut zu gestatten (Bundestags-Drucksache 16/2165). Diese Auffassung wurde durch ein jüngst vorgelegtes Rechtsgutachten des Kasseler Wirtschaftsjuristen Prof. Bernhard Nagel bestätigt.
Die Frage, ob die Sonderregelung für Berlin ein Präzedenzfall für andere Sparkassen schafft, ist nach Pressemitteilungen in dem Kompromiss offen gelassen. Die EU-Kommission teilt den vorliegenden Informationen zufolgen gerade nicht die Interpretation der Bundesregierung, dass für Berlin ein Insellösung vereinbart sei.
Damit ist in der entscheidenden Frage alles möglich. In Berlin kann der Damm für den Erhalt des Sparkassensektors brechen.
Der Kompromiss ist daher völlig untragbar. Ich fordere die Bundesregierung auf, alles zu tun, um eine Aufweichung des Namensschutzes durch die Hintertür zu verhindern. Ich fordere insbesondere den Berliner Senat auf, den Verkauf der Berliner Sparkasse so zu regeln, dass er nicht zum Präzedenzfall für den Verlust des Namensschutzes durch zukünftige Verkäufe wird.“
Pressemitteilung, 28.11.06