Anhörung zu Hochfrequenzhandel
WEED kritisiert das Hochfrequenz-Handelsgesetz der Bundesregierung als viel zu schwach.
Mit Hochfrequenzhandel sind computerbasierte Handelsformen gemeint, bei denen im Milli- und manchmal sogar Mikrosekundenbereich Wertpapiere und Derivate an den Finanzmärkten gehandelt werden.
Die Bundesregierung hat nun einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem sie den Problemen begegenen will, die mit Hochfrequenzhandel zusammenhängen. Dazu zählen eine neuartige Zulassung für Händler, stärkere Aufsicht, größere Mindespreisabstände (weil das den Händlern das Geschäft verdirbt) und die bestimmung eines bestimmten Auftrag-zu-Handel-Verhältnis (weil die Händler sehr stark mit stornierten Aufträgen arbeiten).
Bei der Gesetzesanhörung am 16. Januar im Finanzausschuss des Bundestags kritisierte Markus Henn von WEED als einer der geladenen Sachverständigen in seiner schriftlichen Stellungnahme das Gesetz als viel zu schwach. Wirklich starke Maßnahmen wie eine Mindesthaltedauer für Angebote oder Positionen oder auch Verbote von bestimmten Handelsformen finden sich nicht im Gesetz.
Die Stellungnahme Rudolf Hickels finden Sie im folgenden PDF-Dokument oder hier...
Den Livemitschnitt sehen Sie im untenstehenden Podcast
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