Haushaltsnahe Minijobs dürfen bar bezahlt werden
Von Christian Ollick
18.01.2014 / www.haufe.de, 16.01.2014
Das Barzahlungsverbot für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 5 Satz 3 EStG gilt nicht für Minijobs im Privathaushalt. Dies ergab eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Dr. Axel Troost an die Bundesregierung
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