Wirkung des Zensus 2011 auf den Länderfinanzausgleich: 8,6 Millionen Euro weniger für Sachsen
Von Ralf Julke
Es war ein nahe liegender Gedanke, der den Bundestagsabgeordneten der Linken aus dem Landkreis Leipzig, Axel Troost, dazu bewegte, dem Finanzministerium mal so ein kleine Frage zu stellen: Wie wirkt sich eigentlich das Ergebnis des "Zensus 2011", das im Mai 2013 veröffentlicht wurde, auf den Länderfinanzausgleich aus?
Am 27. Januar bekam er die Antwort darauf vom Bundesministerium der Finanzen. Und zumindest in Teilen bestätigte sich, was er vermutet hatte: Es kommt zu Verschiebungen, denn der Länderfinanzausgleich berechnet sich ja nach der Steuerkraft pro Einwohner. Wenn ein Bundesland in Gefolge der Zensus-Berechnung weniger Einwohner hat, steigt logischerweise die Steuerkraft pro Kopf. Wirkliche Einwohnerzugewinne hatte aber auch kein Land. Deswegen ergeben sich die Verschiebungen vor allem unter den Ländern, die unterschiedlich stark Einwohner „verloren“ haben.
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