Sanierung der Lebensversicherungskonzerne auf Kosten der Kunden
Von Susanna Karawanskij
Die Anhörung zum Lebensversicherungsreformgesetz zeigte am Montag deutlich, dass die Datenbasis bei Weitem nicht ausreicht, um ein gerade für Versicherungskunden tiefgreifendes Gesetz im Schweinsgalopp vor der Sommerpause durchzuziehen. Zahlen über den Zustand der Branche sind allenfalls als Bruchstücke vorhanden oder widersprechen sich. Gewinne und Erträge der Versicherungsunternehmen bleiben immer noch unter Verschluss, auch wenn das Ministerium in der Finanzausschusssitzung am Mittwoch erst herumeierte und dann zumindest zusagte, in Bälde aggregierte Daten zur Verfügung zu stellen. Doch Einzeldaten gibt es weiterhin nicht. Für ein Gesetz von solcher Tragweite ist das ist viel zu schmal. Schließlich können 62 Millionen Verträge betroffen sein.
Was sich auch nicht ändert: Das gesamte System der Überschussverteilung und -beteiligung bleibt höchst intransparent. Niemand weiß genau, wie viel Geld in den jeweiligen Töpfen liegt, ob sie nun freie RfB, Schlussüberschussanteilsfonds – beides Mittel, die Kunden aus der Überschussbeteiligung zustehen – oder Zinszusatzreserve heißen. Zudem ist es problematisch, dass die Unternehmen aus den freien RfB aufsichtsrechtliche Eigenmittel bilden können. Der oder die Versicherte zahlt somit für die Stabilität des Versicherungsunternehmens gleich mit. Ein Unding! Kunden sorgen für Eigenkapital der Versicherer. Es wäre das Gleiche, wenn Bankkunden nicht die vollen Zinsen auf ihr Tagesgeldkonto ausgezahlt bekämen und stattdessen zum Beispiel die Hälfte davon zur Eigenkapitalbildung der Banken hinterlegt würde. Ein nahezu absurdes Vorhaben.
Um diesen Rechentricks und dem Hin-und-Her-Geschiebe zumindest einen kleinen Riegel vorzuschieben, müssen die Versicherten deutlich stärker als bislang an den Überschüssen, zum Beispiel auch am Kostenüberschuss, nicht nur am Risikoüberschuss, beteiligt werden.
Transparenz und belastbares Zahlenmaterial sind also kaum gegeben. Auf so dünnem Eis sollte folglich keine mögliche Einschränkung bei der Beteiligung Versicherter an Bewertungsreserven verabschiedet werden. Durch eine Kürzung der Bewertungsreserven wird den Versicherten in der Endabrechnung viel stärker in die Taschen gegriffen. Nicht umsonst sehen Sachverständige wie Herr Kleinlein vom Bund der Versicherten hierin „einen klaren Widerspruch zu dem, was das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber 2005 aufgegeben hat“ und erwägen daher rechtliche Schritte.
Die Ausschüttungssperre für Dividenden ist hingegen nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, der zumindest etwas in die richtige Richtung weist. Dieser Tropfen ist aber umgehungsanfällig. In der Anhörung wurde deutlich, dass der Tatbestand von Gewinnabführungs- und Verlustausgleichsverträge (zwischen Versicherung und z.B. ihrer Holding), die aktuell 22 der rund 90 von der BaFin beaufsichtigten Lebensversicherungsunternehmen abgeschlossen haben, weder bei den konzeptionellen Überlegungen der Bundesregierung noch bei der zugrunde gelegten Risikoanalyse der Bundesbank berücksichtigt wurden. Folglich sind Gewinnabführungsverträge eine Umgehungsstraße für mögliche Ausschüttungssperren, da diese Gewinne im Unternehmen gebunkert werden – und bestimmt nicht als Eigenkapital. Grundsätzlich sollten besser die Eigentümer der Versicherungsunternehmen, zum Beispiel die Aktionäre, für solides Eigenkapital sorgen.
Um Kürzungen bei den Bewertungsreserven zu rechtfertigen, wird oft angeführt, dass ausscheidende Kunden gegenüber Kunden mit länger laufenden Verträgen nicht benachteiligt werden dürfen. Ein geschickter Kniff der Bundesregierung: Ausscheidende Kunden sollen gegen Bestandskunden ausgespielt werden. Doch Kürzungen betreffen alle Kunden, denn umso weniger wird auch den laufenden Verträgen „gutgeschrieben“.
Die am Ende der Gesetzesberatung hinzugekommene Beschränkung variabler Vergütungen ist zu begrüßen. Schwerer wiegt aber, dass die Offenlegungspflicht für Provisionen wieder kassiert wurde. Hier hat der Lobbydruck wieder einmal wahre Wunder bewirkt. Die Bundesregierung bereitet Falschberatung den Hof.
Es geht noch schlimmer: Während am Montag in der Anhörung des Finanzausschusses u.a. über Provisionen und deren Offenlegung beraten und Sachverständige gehört wurden, tickerte die Meldung durch, dass die geplante Provisionsoffenlegung zurückgenommen wird. Die Bundesregierung veralbert also die Sachverständigen und lässt veraltete Gesetzesvorlagen diskutieren! Ein klares Zeichen: Fachliche Diskussionen sind offenbar unerwünscht.
Da die Ermittlung des so genannten Sicherungsbedarfs, nach dem es zu Kürzungen bei den Bewertungsreserven kommen kann, über den Euro-Zinsswapsatz manipulierbar und intransparent ist (Bestimmung durch „Umfrage bei bestimmten Banken“ laut Aussage der Bundesbank in der Ausschuss-Anhörung), die Ausschüttungssperre Lücken aufweist und Versicherten über Gebühr in die Taschen gegriffen werden kann, lehnen meine Fraktion und ich den Gesetzentwurf ab.
Wir haben dazu einen Entschließungsantrag mit unseren gesamten Forderungen sowie zwei Änderungsanträge zur besseren Beteiligung an den Überschüssen bzw. zum Rückgängigmachen der Kürzungen bei Bewertungsreserven in das Verfahren eingebracht. Die Anhörung und der Beratungsprozess des Gesetzes haben klar vor Augen geführt, dass das Gros der Versicherungswirtschaft auf Kosten der Versicherten saniert wird. Für einen wirklich fairen Interessenausgleich zwischen Versicherten und Versicherungsunternehmen will diese Bundesregierung nicht sorgen.
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