Komplexe Finanzinstrumente lassen sich nicht seriös bewerten
Warum wir einen Finanz-TÜV brauchen - Rede von Axel Troost zur 1. Lesung des Gesetzes zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings (Drucksache 18/1774)
Sehr verehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
das vorliegende Gesetz soll bestimmte Änderungen an der Europäischen Rating-Verordnung aus dem Jahr 2013 in deutsches Recht umzusetzen.
Anliegen des Gesetzes bzw. der entsprechenden Verordnung ist es, dafür zu sorgen, dass die Finanzbranche sich nicht mehr so scheuklappenhaft von den Bewertungen der Ratingagenturen abhängig macht bzw. den Ratings nicht länger blind vertraut.
Ratings – das sollte hier noch mal deutlich gesagt werden – sind nach eigener Aussage der Ratingagenturen nichts anderes als Meinungsäußerungen. Meinungsäußerungen darüber, für wie wahrscheinlich es eine Rating-Agentur hält, dass ein Schuldner seinen Verpflichtungen nachkommt. Und Meinungsäußerungen sind bekanntlich von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das Problem liegt aber darin, dass Rating-Agenturen nicht nur Meinungen haben, sondern sie damit wesentlich die Meinung aller anderen Finanzmarktteilnehmer bestimmen.
Natürlich wissen wir alle, dass die Rating-Agenturen eine zentrale Rolle in der globalen Finanzkrise gespielt haben und spielen. Ihre Bewertungen von komplexen Finanzinstrumenten stellten sich als weitgehend falsch heraus.
Ich rate aber dringend davon ab, den Rating-Agenturen die Alleinschuld zuzuweisen. Für mich stellt sich das Bild eher so dar: Die Rating-Agenturen übernahmen mit der Entfesselung der Finanzmärkte seit den 1980er Jahren zunehmend die Rolle des Orakels und wurden auch in diese Rolle gedrängt. Die Macht eines Orakels liegt bekanntlich darin, dass sich die Menschen in einer quasi-religiösen Art an den Weissagungen des Orakels bereitwillig orientieren. Vordergründig war es eine Win-Win-Situation. Die Rating-Agenturen konnten einerseits mit ihren Meinungsäußerungen reichlich Geld verdienen. Da ihnen die Finanzbranche zutraute, zu allen noch so abwegigen Finanzinstrumenten eine Meinung zu haben und gleichzeitig die Zahl dieser Instrumente immer größer wurde, war dies ein lohnendes Geschäft für die Agenturen. Für die Finanzdienstleister andererseits war die Orakel-Funktion der Rating-Agenturen ebenfalls eine komfortable Sache, denn so mussten sie sich kaum eigenständig Gedanken über die immer komplexeren Instrumente machen. Außerdem gab es für die Banker und Fonds-Manager dann immer schon einen Schuldigen, auf den man die Verantwortung abwälzen konnte, wenn im Einzelfall doch mal was schiefging. Im Ergebnis entwickelte sich ein immer stärkeres „Schwarmverhalten“ ohne klare Verantwortlichkeiten. Das ganze funktionierte solange gut, wie die Renditen an den Finanzmärkten durch Spekulation und Blasenbildung und durch die Umverteilung von den Lohn- zu den Gewinneinkommen hoch waren. Nachdenkliche Zeitgenossen haben aber schon vor vielen Jahren die Frage gestellt, wie lange es wohl dauern werde, bis dieser Schwarm bzw. eine solche Herde wie die Lemminge auf eine Klippe zusteuern und entschlossen in den Abgrund springen würden.
Die Politik war an dieser Entwicklung keineswegs unschuldig. Einerseits ließ die Politik es durch die Liberalisierung der Finanzmärkte zu, dass immer neue und kompliziertere Finanzinstrumente sich in kurzer Zeit verbreiteten. Noch schwerer aber wog die politische Fehlentscheidung, es vielen Finanzdienstleistern sogar vorzuschreiben, sich an Ratings zu orientieren. Die gesamte Bankenregulierung von Basel II fußt im Wesentlichen auf der These, dass durch ausgeklügelte und vermeintlich unbestechliche Ratings die Banken viel besser und effizienter in der Kreditvergabe würden.
Diese Vorgeschichte ist wichtig, um das heutige Gesetz einzuordnen. Natürlich ist es eine richtige Lektion aus der Finanzkrise, dass blindes Vertrauen bzw. die Abschiebung der Verantwortung für Risikobewertungen auf Rating-Agenturen falsch sind. Bis hierhin teilen wir die Stoßrichtung des Gesetzen bzw. der entsprechenden EU-Verordnung. Wer das aber tatsächlich erreichen will, muss deutlich mehr tun als in diesem Gesetz steht.
Für Anleger liegt der Reiz von Ratings – insbesondere von Ratings von komplexen Finanzinstrumenten – genau darin, dass damit eine vermeintliche Bewertbarkeit suggeriert wird, die praktisch nicht existiert. Die Finanzkrise hat eindrucksvoll gezeigt, dass viele Derivate so komplex sind, dass zuverlässige Vorhersagen über deren Ausfallrisiko und Wertentwicklung schlicht unmöglich sind.
Aus der Tatsache, dass es vor und während der Finanzkrise viele falsche Ratings gegeben hat, ziehen die EU-Verordnung und das vorliegende Gesetz die verkürzte und daher falsche Schlussfolgerung, die Ratings seien aufgrund von Interessenkonflikten oder aufgrund handwerklicher Fehler schlecht erstellt worden. Das ist falsch, denn auch ohne Interessenkonflikte und bei höchster handwerklicher Fertigkeit lässt sich für komplexe Finanzinstrumente keine seriöse Vorhersage darüber machen, wie diese auf Änderungen wichtiger Rahmenbedingungen reagieren werden.
Es ist daher nur eine Schein-Alternative, wenn in Zukunft die Anleger, Banken Versicherungen etc. die Finanzinstrumente stärker selber bewerten sollen. Wenn Risiken aufgrund der Komplexität des Produkts schlicht nicht bewertet werden können, dann hilft es auch nichts, wenn dies in Zukunft jemand anders als die Rating-Agenturen machen soll.
Die Risikobewertung von Finanzinstrumenten muss dem Ziel dienen, Risiken besser zu kennen, sie besser bewältigen zu können und letztlich unkalkulierbare Risiken gar nicht erst einzugehen. Als Gesetzgeber haben wir dabei die besondere Pflicht, die Öffentlichkeit, das Gemeinwesen – und damit die öffentlichen Haushalte – vor falschen Risikobewertungen zu schützen. Wenn die Finanzmarktakteure die Kosten ihrer falschen Risikobewertungen gar nicht selbst tragen können, und daher der Staat am Ende für die falschen Risikobewertungen der Banken und Versicherungen geradestehen muss, dann haben wir als Gesetzgeber die Pflicht, sie daran zu hindern, mit Risikobewertungen zu arbeiten, die Selbstbetrug sind.
Genau das tut der Gesetzentwurf aber nicht.
Sie alle kennen unseren Vorschlag, diesem Problem beizukommen, er lautet Finanz-TÜV: In Zukunft sollen die Herausgeber von Finanzinstrumenten erstmal nachweisen, dass die Risiken ihrer Produkte seriös bewertet werden können und dass dabei nicht einfach Risiken auf die Öffentlichkeit abgeschoben werden. Nur wer das nachweisen kann, hat den Finanz-TÜV bestanden und darf sein Finanzprodukt auf den Markt bringen.
Wenn die unkalkulierbaren Finanzinstrumente endlich vom Markt sind, dann macht es erst richtig Sinn, sich bei den verbleibenden Instrumenten nicht blind auf Rating-Agenturen zu verlassen und die Käufer und Händler auf den Finanzmärkten zu nötigen, sich eigene Gedanken über die Bonität der Papiere zu machen, die sie kaufen.
Es gibt noch eine Vielzahl von Details, die wir uns sicher in den Ausschussberatungen noch genau ansehen müssen und es finden sich durchaus positive Ansätze in einzelnen Teilen des Gesetzes.
Jenseits dieser Details kann ich aber schon jetzt sicher sagen: Unter den Bedingungen des Hier und Heute greift ihr Gesetzentwurf grundsätzlich zu kurz.
Vielen Dank.
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WFC: What We Need is a Preventive Testing of Financial Innovations (“finance TÜV”)