Milliarden-Geschenke an Familiendynastien bei der geplanten Erbschaftsteuerreform
Von Axel Troost
Die Langfassung des Textes finden Sie unter www.axel-troost.de
Am Freitag, den 25.09.2015, fand im Deutschen Bundestag die erste Beratung eines „Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ statt. Worum geht es dabei?
Thomas Pikettys Gesamtschau über die Entwicklung von Reichtum ergab ein ziemlich eindeutiges Ergebnis: Immer mehr Reichtum konzentriert sich bei den ohnehin schon Vermögenden. Für Piketty ist dies kein zufälliges oder vorübergehendes Phänomen, sondern so etwas wie der ökonomische Normalzustand. Vor diesem Hintergrund ent-wickelt Piketty zwei Zukunftsalternativen: eine neue Vermögensoligarchie, welche die Demokratie aushebelt oder eine demokratische Vermögensregulation durch progressive Steuern auf Einkommen und Vermögen.
Bei den vermögensbezogenen Steuern landet Deutschland im internationalen Vergleich deutlich unter dem Durchschnitt der OECD und der G7. Dabei sind gerade in Deutschland die Vermögen sehr ungleich verteilt – Tendenz steigend. Hingegen ist das staatliche Nettovermögen von 500 Mrd. Euro im Jahr 1999 auf heute nahezu Null gesunken. Unter dem Druck der Schuldenbremse sind Steuererhöhungen für die ausgebluteten öffentlichen Haushalte die einzig vernünftige Alternative zu weiterem Kahlschlag.
Im Vorfeld der letzten Bundestagswahl unterstützte auch die SPD das Bündnis UmFairteilen. Doch seit die SPD sich für eine Koalition mit der Union entschieden hat, ist von einer progressiven Steuerpolitik wieder einmal keine Rede mehr. „Die Vermögensteuer ist tot“, so SPD-Chef Sigmar Gabriel in einer Diskussion mit Piketty. Da auch hohe Unternehmens- und Kapitaleinkommen in Deutschland kaum noch progressiv besteuert werden, ist nun die Erbschaftsteuer „die letzte verbliebene Reichensteuer im deutschen Steuersystem“ (Stefan Bach, DIW). Doch spätestens seit der schwarz-roten Reform von 2009 unter Peer Steinbrück ist sie zu einer „Dummensteuer“ degeneriert: Nur wer einen schlechten Steuerberater hat, zahlt.
Erbschaftsteuer in Deutschland: Vom Status Quo zum Status Quo
Laut dem Deutschen Institut für Altersvorsorge (ein Thinktank der Finanzwirtschaft) werden in den nächsten zehn Jahren rund 3,1 Billionen Euro vererbt. Hinzu kommen noch Schenkungen. Je nach Verwandschaftsgrad und Höhe werden auf diese Übertragungen zwar Steuersätze von bis zu 50 Prozent fällig. In der Praxis stehen diese hohen Sätze aber nur auf dem Papier. Gerade bei großen Vermögen können durch Verschonungsregeln für Betriebsvermögen erhebliche Teile steuerfrei übertragen werden. Während laut DIW bei Erbschaften und Schenkungen von 100.000 bis 200.000 Euro der effektive Steuersatz noch bei 15 Prozent liegt, sind es bei Erwerben über 20 Millionen Euro lediglich 2 Prozent (siehe Abbildung).[1]
Die Erbschaftsteuer wirkt bei hohen Übertragungen regressivBezugsjahr 2013, eigene Darstellung nach DIW Wochenbericht 7/2015
Das DIW schätzt die Steuerausfälle durch die Begünstigung von Betriebsvermögen im Zeitraum 2009 bis 2013 auf 28 Milliarden Euro. Dem stehen bescheidene Einnahmen von jährlich vier bis fünf Milliarden Euro entgegen.
Wie bisher soll bei fünf bzw. siebenjähriger Betriebsfortführung eine automatische Steuerbefreiung von 85 bzw. 100 Prozent gewährt werden, sobald eine Lohnsumme eingehalten wird. Die Schwelle, bei der auf die Einhaltung einer Lohnsumme verzichtet wird und es somit eine quasi-automatische Verschonung gibt, wurde allerdings auf Be-triebe mit drei Beschäftigten gesenkt (immer noch mehr als 50 Prozent aller Betriebe).
Die wenigen Fälle, bei denen auf einen einzelnen Erben oder Beschenkten über 26 Millionen Euro oder bei bestimmten Familienunternehmen über 52 Millionen Euro entfallen, können sich einer sogenannten Verschonungsbedarfsprüfung unterwerfen. Abschläge werden grundsätzlich nur dann gewährt, wenn die Steuerschuld nicht aus der Hälfte des vorhandenen nichtbetrieblichen Vermögens beglichen werden kann. Wem das nicht passt, kann alternativ ein Abschlagsmodell zur Steuerverschonung wählen. Der Steuernachlass richtet sich dann im Wesentlichen nach der Größe des Betriebsvermögens. Völlig ohne Verschonung geht aber niemand aus.
Zudem eröffnet der Gesetzentwurf eine Vielzahl weiterer Gestaltungsmöglichkeiten. Die Bedürfnisprüfung lässt sich beispielsweise gezielt zur Steuervermeidung nutzen, um selbst einen über den Grenzwerten liegenden Erwerb völlig steuerfrei zu bekommen.
Reichenförderung mit Billigung der SPD
In der geplanten Form wird die Reform die Schere zwischen Arm und Reich weiter vergrößern. Selbst gigantische Vermögen werden weitgehend steuerfrei in die nächste Generation übertragen werden können, um dann zur Erwirtschaftung von Renditen und damit zur weiteren Vermögenskonzentration genutzt zu werden.
Trotzdem gehen gerade der CSU die vielen Geschenke immer noch nicht weit genug. Angesichts der Gegenwehr der Erbenversteher nannte SPD-Chef Sigmar Gabriel den vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf „völlig in Ordnung“. Der baden-württembergische Finanzminister Nils Schmid (SPD) hätte sich hingegen noch „mehr Verständnis für die besonderen Herausforderungen familiengeführter Mittelständler“ gewünscht. Zuvor hatte Schmid unter anderem einen Freibetrag auf Betriebsvermögen von 100 Millionen Euro (!) gefordert.
Zwar ist seitdem in der SPD-Linken hier und da von „einem großen Erfolg für Millionäre und Milliardäre“ und Ähnlichem die Rede[2], doch insgesamt wird selbst in der SPD-Linken der Kompromiss mitgetragen. „Ich finde die Einigung insofern akzeptabel, als sie dazu führt, dass die Erträge aus der Erbschaftsteuer nicht sinken“, so Schleswig-Holsteins SPD-Chef Ralf Stegner.[3] Dabei ist selbst das längst nicht ausgemacht.
Im Ergebnis ist der Gesetzentwurf eine Bankrotterklärung für die SPD. Die gleiche Partei, die ALG II-Empfängern alle sechs Monate den Nachweis ihrer Hilfebedürftigkeit vorschreibt und das Kindergeld auf Hartz IV anrechnet, scheut sich vor der konsequenten Besteuerung von reichen Erben und Beschenkten.
Wie einfach es ist, mit Hilfe der Verschonungsregeln etwa einen millionenschweren Immobilienbestand steuerfrei zu vererben, ist aus der Praxis gut bekannt. Auch bei Papas Arztpraxis ist kaum ersichtlich, warum Sohn oder Tochter die von Kindesbeinen an gesicherte Übernahme auch noch steuerfrei gestellt bekommen soll, während sich das Arbeiterkind, nachdem es sich durch das Medizinstudium gekämpft hat, für die gleiche Praxis erst einmal hoch verschulden müsste.
Selbst im Bilderbuchfall, wo der Familienunternehmer noch eine richtige Fabrik betreibt, gehen SPDler wie Nils Schmid der Propaganda der Superreichen auf den Leim. Denn alle Erkenntnisse sprechen gegen den Untergang des deutschen Mittelstands infolge der Erbschaftsteuer. Weder die fünfwöchige Recherche der taz noch der Wissenschaftliche Beirat beim BMF fand Anhaltspunkte dafür, dass die Erbschaftsteuer Arbeitsplätze gefährden könnte.[4] Damit ist auch die beliebte Ausrede der SPD mit dem Koalitionsvertrag hinfällig. Denn dieser sieht lediglich einen steuerlichen Ausnahmetatbestand bei Erhalt von Arbeitsplätzen vor, ohne ihn auf Groß- und Größtunternehmen auszudehnen.
Für die LINKE ist völlig klar, dass es keine Bevorzugung von Betriebsvermögen geben sollte, dafür bei Bedarf aber sehr weitgehende Stundungs- und Ratenzahlungsmöglichkeiten. Dadurch könnten Steuerbelastungen ohne größere Probleme über längere Zeiträume gestreckt werden, damit die Unternehmensnachfolger sie aus laufenden Erträgen abzahlen können. Wenn dann auch die daraus folgenden Steuereinnahmen für Bildungs- oder andere chancenfördernde Maßnahmen verwendet werden, wäre das für den Erhalt oder Aufbau von Arbeitsplätzen allemal besser als die üppigen und unnötigen Steuergeschenke an die Familiendynastien.
Die Erbschaftsteuerreform ist der Lackmus-Test, ob die Gabriel-SPD sich noch in irgendeiner Weise glaubhaft für eine linke Verteilungspolitik einsetzen kann. Das bisherige Versagen auf diesem ur-linken Politikfeld ist für eine etwaige rot-rot-grüne Koalition auf Bundesebene ein viel größeres Hindernis als die Differenzen in der Außenpolitik. Ohne erkennbare Widerstände in der Partei und den Landesverbänden gegen die skandalöse Gesetzesreform kann diese SPD gegenwärtig für die LINKE kein Koalitionspartner sein.
[1] Stefan Bach: „Erbschaftsteuer: Firmenprivilegien begrenzen, Steuerbelastungen strecken“, DIW Wochenbericht 7/2015
[2] SPD-Berichterstatterin Cansel Kiziltepe: „Reform der Erbschaftssteuer: Erfolg der Millionäre“, Vorwärts , 9.7.2015
[3] Reuters: „SPD-Linke tragen Erbschaftsteuer-Kompromiss mit“, 7.7.2015
[4] Taz: „Das Phantom“, 5.5.2015 sowie Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen: „Die Begünstigung des Unternehmensvermögens in der Erbschaftsteuer“, Januar 2012
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