Kein Schutz für Mindestlohn - EuGH erlaubt Kopplung der Vergabe an Mindestlohn, CETA aber nicht
Von Thomas Fritz
22.11.2015 / www.thomas-fritz.org, 17.11.2015
In seinem heutigen Urteil hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die öffentliche Hand die Vergabe von Aufträgen unter bestimmten Bedingungen von der Zahlung eines Mindestlohns abhängig machen darf. Das geplante EU-Kanada Freihandelsabkommen CETA jedoch, das als Blaupause für TTIP gilt, schützt derartige Auflagen nicht.
(...)
Lesen Sie weiter auf www.thomas-fritz.org
Ähnliche Artikel
- 25.02.2014
- 25.10.2011
GREGOR GYSI: 90 Prozent unserer Zeit darauf verwenden, Politik zu machen
- 11.11.2015
- 25.10.2015
Veranstaltungshinweis: TTIP und die Kritik von links, am 27.10.2015 in Naunhof
- 23.10.2015