Weihnachtsgeld für Alle
DIE LINKE
23.12.2015 / die-linke.de, 21.12.2015
Nur 54 Prozent aller Beschäftigten erhalten Weihnachtsgeld. Wir wollen, dass alle Beschäftigten in den Genuss von Weihnachtsgeld kommen, welches mindestens 50 Prozent ihres Monatseinkommens erreicht. Das soll auch für Hartz-IV- und ALG-I-Bezieherinnen -Bezieher sowie Geflüchtete nach dem AsylbLG gelten. Die Weihnachtsbeihilfe in der Sozialhilfe wurde mit der Hartz-IV-Einführung abgeschafft – nicht einmal die Anschaffung eines Tannenbaumes fließt in die Regelsatzermittlung ein.
Konkret fordern wir:
- Für abhängig Beschäftigte im Mindestlohngesetz eine Regelung treffen, die sicherstellt, dass allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die seit Beginn des Jahres im Betrieb beschäftigt waren, ein Weihnachtsgeld in Höhe von 50 Prozent ihres Monatslohns bezahlt werden muss. Tarifvertragliche Regelungen, in denen ein höheres Weihnachtsgeld vereinbart wurde, bleiben davon unberührt.
- Für Hartz-IV-Bezieherinnen und Hartz-IV-Bezieher das Sozialgesetzbuch so ändern, dass ihnen die Hälfte des ALG-II-Regelsatz als Weihnachtsgeld bezahlt wird, wenn sie im Dezember Leistungsberechtigt sind. Die Ausgaben würden sich auf ca. 1 Mrd. ¤ belaufen.
- Dass ALG-I-Beziehende die Hälfte eines monatlichen Arbeitslosengeldes im Dezember zusätzlich erhalten. Zur Finanzierung sind ggf. die Beitragssätze der ALG-Versicherung entsprechend zu erhöhen.
- Geflüchtete, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, bekommen im Dezember zusätzlich 50 Prozent der ihnen zustehenden Geldleistung.
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