"Milliarden an Superreiche verschenkt"
Richard Pitterle, steuerpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, im Interview der Woche über den Steuerbetrug in Milliardenhöhe mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften
In dieser Woche nimmt ein neuer Untersuchungsausschuss seine Arbeit auf, den LINKE und Grüne durchgesetzt haben. Es geht dabei um sogenannte Cum-Ex-Geschäfte, mit der sich Banken, Fonds und Reiche jahrelang Kapitalertragssteuern erstatten ließen, die ihnen gar nicht zustanden. Können Sie Laien erklären, wie dieses "Geschäftsmodell" funktioniert hat?
Richard Pitterle: Bei Cum/Ex-Geschäften wurden Aktien über mehrere Stationen rund um den Dividendenstichtag einmal mit –cum- und einmal ohne –ex- Dividende weiterverkauft. Auf die an die Aktieninhaberin oder den Aktieninhaber auszuzahlende Dividende muss Kapitalertragsteuer gezahlt werden. Durch den Zeitpunkt kurz vor und nach dem Stichtag hat man erreicht, dass am Ende zwei der an den Transaktionen beteiligten Personen jeweils eine Bescheinigung über die auf die Dividende gezahlte Steuer hatten. Beide konnten sich mit dieser Bescheinigung die Steuer vom Finanzamt jeweils anrechnen oder erstatten lassen, obwohl diese nur einmal tatsächlich gezahlt worden war. Kurzum: Einmal einzahlen, das Doppelte wieder abkassieren, auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Lässt sich der entstandene Schaden beziffern?
Cum/Ex-Geschäfte haben von 1999 bis 2012 stattgefunden. Der in diesem Zeitraum entstandene Schaden wird bisher auf zehn bis zwölf Milliarden Euro geschätzt. Das ist Geld, welches ehrliche Steuerzahlerinnen und Steuerzahler vorher durch ihrer Hände Arbeit erwirtschaftet und in die Staatskasse eingezahlt haben – Geld, das quasi verschenkt wurde an schwer reiche Finanzjongleure, anstatt damit zum Beispiel Schulen oder Straßen zu sanieren. Zu diesem immensen finanziellen Schaden kommt natürlich noch der Vertrauensverlust: Wieso haben die staatlichen Institutionen, allen voran das Bundesfinanzministerium und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nicht besser auf das Geld der Bürgerinnen und Bürger aufgepasst?
Seit 2012 sind Cum-Ex-Geschäfte nicht mehr möglich. Warum braucht es jetzt dennoch einen Untersuchungsausschuss und warum sollten sich die Menschen in Deutschland dafür interessieren?
Zwar hat eine Gesetzesänderung im Jahr 2012 die Geschäfte unterbunden. Wir wissen jedoch, dass das Bundesfinanzministerium bereits im Jahr 2002 einen Hinweis des Bankenverbandes auf die Cum/Ex-Geschäfte bekommen hat. Wieso hat es dann zehn Jahre gedauert, bis diesem Treiben ein Ende gesetzt wurde? Warum wurden nach dem Hinweis nicht unverzüglich Maßnahmen ergriffen und wer trägt die Verantwortung dafür? Lag es am Ende einfach nur an Inkompetenz der Verantwortlichen oder gab es gar zielgerichtete Einflussnahmen auf entscheidende Stellen? Allein schon um sicherzugehen, dass sich so etwas nicht wiederholt, müssen wir dem auf den Grund gehen. Und natürlich haben die Bürgerinnen und Bürger ein Recht darauf zu erfahren, warum ihre Milliarden an Superreiche verschenkt wurden.
Konnten oder wollten die Bundesfinanzminister, Hans Eichel und Peer Steinbrück (beide SPD), das Treiben nicht unterbinden?
Das ist eine der spannenden Fragen, mit denen sich der Untersuchungsausschuss beschäftigen müssen wird. Ich würde jetzt nicht so weit gehen, den beiden vorzuwerfen, dass sie Cum/Ex-Geschäfte bewusst unterstützt hätten. Fakt ist aber auch, dass die Geschäfte hauptsächlich in ihrer Amtszeit stattfanden und dass nicht geklärt ist, wieso damals keine wirksamen Maßnahmen dagegen ergriffen wurden. Als Bundesfinanzminister standen sie jedenfalls in der Verantwortung.
Banken, Fonds und Investoren, die sich über Cum-Ex-Geschäfte aus der Staatskasse bedienten, haben wenig bis gar kein Unrechtsbewusstsein. Die Geschäfte seien aus ihrer Sicht legal gewesen, behaupten sie. Wie sehen Sie es? Und was sagt das über das Staats- und Rechtsverständnis der Täter aus?
Ob es sich bei den Geschäften um das legale Ausnutzen einer Regelungslücke gehandelt hat, ist immer noch rechtlich umstritten. Letztlich spricht jedoch vieles dafür, dass sie illegal waren und als Straftaten geahndet werden können. Es wird aber noch lange dauern, bis die Gerichte das alles abschließend geklärt haben. Dieser Frage dürfen und wollen wir mit dem Untersuchungsausschuss aber auch gar nicht vorgreifen – uns geht es darum, zu klären, warum die Geschäfte nicht unterbunden wurden, Strafbarkeit hin oder her. Wenn ich den Hinweis auf einen Bankraub bekomme, warte ich auch nicht ab, sondern versuche den Bankraub von vornherein zu verhindern. Und was das Rechtsverständnis der Täter betrifft: Gerade den in der Finanzbranche Tätigen muss bewusst gewesen sein, dass es in jedem Fall illegitim ist, sich eine Steuer erstatten zu lassen, die man gar nicht gezahlt hat.
Wie ist die Lage heute? Sind die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler heute besser vor dem Steuerbetrug geschützt oder ist das Spiel längst in der nächsten Runde?
Findige Finanzmarktjongleure dürften dem Finanzamt und dem Gesetzgeber immer einen Schritt voraus sein und schon das nächste Schlupfloch ausloten. Im Fokus stehen derzeit die sogenannten Cum/Cum-Geschäfte, bei denen es ebenfalls um die Erschleichung eines Anrechnungsvorteils bei der Kapitalertragsteuer geht. Hundertprozentige Sicherheit gibt es also nicht, aber wir müssen wenigstens dafür sorgen, dass unsere staatlichen Stellen handlungsfähig sind und schnell reagieren können – das war unter anderem beim Bundesfinanzministerium offensichtlich in der Vergangenheit nicht der Fall. Damit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler künftig besser geschützt sind, müssen wir herausfinden woran das gelegen hat. Dafür brauchen wir diesen Untersuchungsausschuss.
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