Die Demontage der Erbschaftsteuer
Von Achim Truger und Birger Scholz
15.06.2016 / Wirtschaftsdienst Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, 96. Jahrgang, 2016, Heft 6
Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 2014 Teile des Erbschaftsteuergesetzes für verfassungswidrig erklärt. Im Zentrum der höchstrichterlichen Kritik steht die unverhältnismäßige Privilegierung des Betriebsvermögens. Laut Fristsetzung des Gerichts muss der Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2016 eine verfassungskonforme Lösung verabschiedet haben. Die monierten Begünstigungen waren bei der letzten Erbschaftsteuerreform im Jahr 2008 eingeführt worden.
(...)
Lesen Sie weiter auf www.wirtschaftsdienst.eu
Ähnliche Artikel
- 13.05.2016
- 25.04.2016
- 23.03.2016
EU-Kommission zieht länderspezifischen Konzernberichten die Zähne
- 15.02.2016
- 23.01.2016