Brexit und Institutionen der EU
Von Bernhard Nagel
24.08.2016 / 22.08.2016
Am 23. Juni 2016 sprachen sich im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland
(UK) in einer Volksabstimmung die Abstimmenden mit der knappen Mehrheit von
51,9% dafür aus, die Europäische Union zu verlassen. Die Volksabstimmung ist für die
britische Regierung nicht bindend, die neue Premierministerin May hat jedoch angekündigt,
sich an das Ergebnis, den „Brexit“, zu halten. Noch ist der Austrittsantrag – genannt „Mitteilung“
– aber nicht gestellt. Erst danach beginnt die Frist von zwei Jahren zu laufen, welche
Art. 50 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) für die Austrittsverhandlungen
festlegt.
(...)
Inhalt
- Die Brexit-Prozedur S.1
- Erste ökonomische Prognosen S.3
- Banken und Finanzmärkte S.4
- Wissenschaft und Forschung S.4
- Die Institutionen S.4
- Was tun? S.7
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