Solidaritätszuschlag für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland verwenden
Bundestagsrede von Axel Troost am 22.09.2016
Seit vielen Jahren gibt es immer wieder Debatten um den Soli. Von konservativer und liberaler Seite werden dabei eine Vielzahl von Mythen und Verdrehungen in die Welt gesetzt, um ihn in der Bevölkerung unbeliebt zu machen. Immer wieder wird behauptet, der Soli sei erstens zeitlich beschränkt, stelle zweitens eine große finanzielle Belastung für die Bürgerinnen und Bürger dar, sei drittens ausschließlich für den Aufbau Ost bestimmt gewesen und viertens nicht mehr verfassungsgemäß, da fünftens dieser Zweck nun vollendet sei. Lassen Sie mich diese fünf Punkte richtigstellen.
Erstens ist der Solidaritätszuschlag eine Bundessteuer ohne Verfallsdatum.
Zweitens trifft der Soli nicht die kleinen Einkommen, sondern vor allem die Besser- und Spitzenverdiener sowie die Kapitalgesellschaften. Er arbeitet damit eher gegen die soziale Spaltung.
Drittens wurde das Solidaritätszuschlagsgesetz 1995 nicht durch eine, sondern durch vier Aufgaben begründet, nämlich mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, der langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, der Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und der Entlastung der öffentlichen Haushalte. Der Solidaritätszuschlag dient also nicht exklusiv dem Aufbau Ost. Das ist eine Geschichtsklitterung, die durch Wiederholung nicht weniger falsch wird.
Viertens sei der Soli nicht mehr verfassungsgemäß, paradoxerweise genau deshalb, weil der Solidarpakt II ausläuft und der Bund die Mittel nun zunehmend einfach selbst behält, statt sie in notleidende Regionen weiterzuleiten. Aber zum einen könnte die Regierung dieses selbstgemachte Problem leicht lösen. Und zum anderen hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach die Verfassungsgemäßheit des Solidaritätszuschlags unterstrichen und Verfassungsbeschwerden und Normenkontrollanträge in den letzten Jahren stets zurückgewiesen. Dies unterstreicht auch ein jüngeres Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Es gibt keinen Anlass zur Sorge von einem juristischen Haushaltsrisiko, das ist reine Propaganda.
Fünftens wird der zweistellige Milliardenbetrag weiterhin dringend gebraucht, den der Soli Jahr für Jahr zuverlässig generiert. Nicht zuletzt die Kanzlerin selbst musste diese Realität anerkennen und betonte vor zwei Jahren, dass und warum sie den Soli auch über 2019 hinaus erhalten will: „Wir wollen keine Steuererhöhung, aber wir können auf bestehende Einnahmen auch nicht einfach verzichten.“ Konkret sprach sie auch den anhaltenden Bedarf an, nämlich die strukturschwachen Regionen in den neuen Bundesländern wie auch in den alten. Deshalb dürften die Entwicklungsmaßnahmen für notleidende Regionen nicht mit dem auslaufenden Solidarpakt II enden. Leider folgten ihren Worten keine Taten, ein dritter Solidarpakt III ist nicht einmal offen angedacht, geschweige denn in Planung. Im Gegenteil wird alle Jahre wieder, gerade auch von Bundesfinanzminister Schäuble, sogar eine schrittweise Abschaffung des Solis ins Spiel gebracht. Das sind schlicht populistische Spielchen auf Kosten abgehängter Regionen in ganz Deutschland.
Dagegen bringt die Linke den Antrag „Solidaritätszuschlag für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland verwenden“ ein. Darin enthalten sind konkrete Vorschläge zu seiner künftigen Verwendung. Falls dieser Vorschlag von der Regierungskoalition im Plenum abgelehnt wird, fordern wir sie auf, eine eigene Initiative dazu auf den Weg zu bringen. Investieren Sie in die flächendeckende Zukunftsfähigkeit Deutschlands, und legen Sie endlich einen dritten Solidarpakt auf.
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