Kabinett bringt Autobahnprivatisierung in den Bundestag ein
Pressemitteilung von Gemeingut in BürgerInnenhand
Den vom Bundeskabinett heute vorgelegten Entwurf zur Grundgesetzänderung samt Begleitgesetz kommentiert Laura Valentukeviciute, Sprecherin von Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB), wie folgt:
„Die sogenannten Privatisierungsbremsen haben so viele Löcher wie ein Schweizer Käse. Die formelle Privatisierung steht explizit im neuen Grundgesetztext. Die materielle Privatisierung von Unternehmensteilen wie Tochtergesellschaften oder Grundstücke kann mit einfacher Mehrheit in Kürze beschlossen werden. Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) und andere Formen von funktionaler Privatisierung sollen explizit erlaubt werden. In nur wenigen Jahren könnte die neu gegründete „Autobahngesellschaft“ nur noch aus einer dünnen bundeseigenen Hülle bestehen, die Steuergeld und Maut an Kapitalanleger weiterleitet. Fast alles ist da möglich: der Kauf von Tochterfirmen, stille Beteiligungen, Genußscheine, Anleihen und natürlich und vor allem ÖPP.“
In der Begründung des Begleitgesetzes heißt es ganz offen:
Sofern zusätzlich privates Kapital in Infrastrukturmaßnahmen fließen soll, wäre dies, wenn die Wirtschaftlichkeit gegeben ist, für Projekte der Gesellschaft möglich. Dadurch soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass sich Private am Netzausbau und –erhalt beteiligen können, so dass die Investitionsstrategie der Bundesregierung in ihrer Wirkung noch verstärkt werden kann. (S.109)
Dass damit statt dem Gemeinwohl die Interessen Dritter massiv befördert würden, kommentiert Carl Waßmuth, Infrastrukturexperte von GiB:
„Was wäre das für ein Weihnachtsgeschenk für Versicherungen und Banken! Bei einigen knallen sicher schon die Korken. Aber vielleicht freuen sich die Lobbyisten zu früh. Noch bestimmen in Deutschland der Bundestag und der Bundesrat die Gesetzgebung. Dieses Vorhaben kann und muss noch verhindert werden. Wir sind uns sicher: Je länger und genauer dieser Entwurf gelesen wird, desto stärker wird die Ablehnung werden. Die BürgerInnen haben von dem Vorhaben keinerlei Vorteile, dafür aber viele gravierende Nachteile. Das wird zu Protesten führen.“