Es gibt keine Argumente gegen den Finanz-TÜV
Am 17. Mai fand im Finanzausschuss des Bundestages die Öffentliche Anhörung zum Antrag der Linksfraktion „Zulassungspflicht für Finanzprodukte schaffen ‒ Finanz-TÜV einführen“ statt. Natürlich konnte man gespannt sein, welche Geschütze die Bankenlobby auffahren würde, um eine obligatorische Zulassungsprüfung für Finanzprodukte und -akteure als Hirngespinst abzutun. Doch Kinderschlitten und Atomkraftwerke werden auch vorab geprüft, warum sollte das bei Finanzprodukten anders sein?
Bemerkenswert war, dass sowohl die Deutsche Kreditwirtschaft als auch die Fondsbranche sehr defensiv bis geradezu ängstlich in der Anhörung argumentierten. So wurde zumeist nur der hohe bürokratische Aufwand durch Installation eines Finanz-TÜV kritisiert. Natürlich bedarf eine gründliche Prüfung vieler Finanzinstrumente ausreichenden und qualifizierten Personals. Dadurch entstehen auch Kosten – doch in der Anhörung widersprach niemand den Argumenten der Sachverständigen Prof. Dr. Rudolf Hickel von der Uni Bremen und dem Fachanwalt für Kapitalmarktrecht, Peter Mattil, die auf Einladung der Linksfraktion teilnahmen, dass durch die Vorabprüfung erhöhte Kosten entstehen, dafür aber die nachgelagerte Prüfung verschlankt werden könne und man dort Personal und Ressourcen einspare. Noch bemerkenswerter: Zum ersten Mal wurde nicht entgegen gehalten, dass die Errichtung eines Finanz-TÜV grundsätzlich nicht möglich sei, weil er gegen EU-Recht verstoße und die Haftungsfrage - wer haftet, wenn ein zugelassenes Finanzprodukt doch für wirtschaftliche Turbulenzen sorgt? – zu Problemen führe. Klar ist: Eine TÜV-Zulassung ist keine Unbedenklichkeitsbestätigung, genauso wenig wie man auf ein durch den TÜV zugelassenes Auto eine Unfallfreiheitsgarantie erhält. Zurecht wurde gesagt, dass ein Finanzinstrument zum Zeitpunkt der Zulassung durchaus ungefährlich und vom Risiko beherrschbar wirken kann, sich dies im Lauf der Zeit durch äußere Effekte jedoch ändern kann, wodurch dieses Finanzinstrument nun doch verbraucher- und/ oder volkswirtschaftsschä- digend wirken könnte. Es geht folglich um den Punkt der regelmäßigen Nachkontrolle: Gewiss sollte dies der Finanz-TÜV mit der Zeit mit- übernehmen, da er aber gerade zu Beginn mit den Neuzulassungen alle Hände voll zu tun hätte, müssen BaFin und die Marktwächter Finanzen die regelmäßigen Nachkontrollen mitübernehmen. Diese beiden Aufsichts- bzw. Frühwarnstrukturen wollen wir auch nicht beschneiden, sondern eng mit dem Finanz-TÜV, der ja auf europäischer Ebene angesiedelt sein soll, um Umgehungsstrategien zu vermeiden, verzahnt wissen.
Kreditwirtschaft und Fondsverbände wirkten in der Anhö- rung alles in allem zurückhaltend in der Argumentation bis interessiert am Inhalt. Fast schien es so, als leuchte ihnen der Nutzen eines FinanzTÜV erstmals so richtig ein. Natürlich kann man auch sagen: Sie haben ja nichts zu befürchten, weil ein Antrag der LINKEN im Bundestag kaum eine Mehrheit finden dürfte. Doch selbst dann spricht es ganz klar für den „LINKEN“ Finanz-TÜV, dass die Gegenseite kein einziges, ich betone: kein einziges, inhaltlich fundiertes Argument gegen den Finanz-TÜV vorbringen konnte.
Um Verbraucher besser zu schützen und für mehr Finanzmarktstabilität zu sorgen, muss das Projekt „FinanzTÜV“ also weiter verfolgt werden. Widerstand gegen dieses Instrument lässt sich mit dieser Anhörung nicht mehr inhaltlich begründen. Es kommt nun also darauf an, zukünftig weitere Wälle des Widerstands einzureißen.
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