Schwarz-Gelb entdeckt Herz für kleine Sparer
Finanztransaktionssteuer Thema im Bundestag
Auf Antrag der SPD-Fraktion beschäftigte sich gestern der Bundestag in einer aktuellen Stunde mit der Finanztransaktionssteuer. Union und FDP befürworteten ein solches Instrument nur im internationalen Rahmen – nachdem USA und Kanada derlei Plänen bereits eine Absage erteilt haben.
Die SPD forderte die schwarz-gelbe Koalition auf, sich im Ecofin-Rat für eine europaweite Finanztransaktionssteuer einzusetzen. Anderenfalls blieben die befürwortenden Aussagen von Unions- und FDP-Fraktion zu dem Instrument »Lippenbekenntnisse«, so Werner Schieder. Auch Axel Troost (LINKE) kritisierte, die Regierungsfraktionen versteckten sich »hinter der Welt«, um keine eigenen Alternativen entwickeln zu müssen.
Mindestens müsse man zu einem Vorratsbeschluss kommen, nach dem Deutschland mitziehe, wenn die Steuer europaweit eingeführt werde, so Troost. Ähnliche Beschlüsse gibt es in Frankreich und Belgien. Das Instrument sei »die einzige Möglichkeit«, Finanzakteure in die Finanzierung der öffentlichen Haushalte wieder einzubeziehen und kurzfristige Spekulationen zu unterbinden.
Eine solche Steuer sei lediglich eine von mehreren Optionen, um die Finanzmärkte an den Kosten der Krise zu beteiligen, betonte dagegen Leo Dautzenberg von der Unionsfraktion. Carl-Ludwig Thiele (FDP) äußerte gar »erhebliche Zweifel« an dem Instrument. Unklar sei etwa, was dessen Bemessungsgrundlage sein solle. Man wolle die Bürgerinnen und Bürger nicht wie zu Zeiten der Börsenumsatzsteuer mit in die Kosten einbinden, argumentierte auch Michael Fuchs (CDU/CSU). Damals hätten die Banken die Kosten einfach an die Kunden weitergegeben. Die SPD forderte dagegen erneut die Wiedereinführung der 1991 unter Schwarz-Gelb abgeschafften Börsenumsatzsteuer.
Temporär scheinen Union und FDP ihr Herz für »die kleinen Sparer« entdeckt zu haben, die sie nun vor der Zahlung von Extraabgaben verschonen wollen. Dabei wäre die Belastung für Anleger vergleichsweise gering, rechnete Axel Troost vor. Bei einem Steuersatz von 0,01 Prozent entfalle auf eine Anlage in Höhe von 100 000 Euro einmalig eine Steuergebühr von 10 Euro.
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