Axel Troost: In Dubio contra Casino

Rede im Deutschen Bundestag am 25.2.1010 zur EU-Ratingverordnung

25.02.2010
Redebeitrag von Dr. Axel Troost (DIE LINKE.) am 25.02.2010 um 13:02 Uhr (24. Sitzung, TOP 5)

Diese Rede können Sie im Nachgang als Videostream sehen oder auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
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Frau Präsidentin,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Zunächst zum Ausführungsgesetz für die EU-Ratingverordnung.

Man stellt sich natürlich zwei Fragen:
Erstens: Taugt die Europäische Verordnung für das deutlich gewordene Problem bei den Rating-Agenturen?


Und Zweitens:
Setzt das Ausführungsgesetz diese Verordnung, sei sie nun mehr oder weniger geeignet, bestmöglich in deutsches Recht um?

Die Rating-Agenturen hatten und haben bei vielen Marktteilnehmern den Status eines Orakels von Delphi, mit dem wichtigen Unterschied, dass man das moderne Orakel kaufen kann und kaufen muss.

Kaufen kann, weil man sich bislang von Rating-Agenturen solange für teuer Geld beraten läßt, bis man das Rating bekommt, das man haben will.

Und kaufen muss, weil Basel II und viele andere gesetzliche Regelungen es zur Auflage machen, dass jeder sich seine Weissagung vom Orakel in Form eines Ratings besorgen muss, um auf dem Finanzmarkt mitspielen zu dürfen.

Laut Verordnung sollen Rating-Agenturen ihre Kunden in Zukunft nicht mehr beraten dürfen, wie sie ein besseres Rating bekommen.


Aber was bedeutet das praktisch? Wenn ich eine Rating-Agentur wäre, würde ich kurzerhand mein Bewertungs- und mein Beratungsgeschäft in zwei eigenständige Töchter auftrennen und unter eine Holding hängen. Und da das Gesetz ja gleichzeitig fordert, dass die Rating-Agenturen die Methoden Ihrer Bewertung offenlegen, weiss meine Beratungstochter auch höchst offiziell sehr genau, wie sie einen Kunden beraten muss, damit dieser von meiner anderen Tochter, der Rating-Agentur, ein gutes Rating bekommt. Wie wollen sie denn da verhindern, dass meine Töchter untereinander mauscheln und es am Ende genauso weitergeht wie heute?


Das Beispiel zeigt, wie schwer es ist, mit technischen Verfahrensregeln die Funktionsweise des ganzen Rating-Systems zu verändern. Die EU-Ratingverordnung zielt darauf, die Urteile des Orakels technisch zu verbessern. Ziel muss aber sein, dieses Orakel zu entmachten und die von ihm ausgehende Massenhysterie auf den Finanzmärkten zu beenden. Insofern geht die EU-Ratingverordnung am Kern des Problems vorbei. Das Beispiel Griechenland zeigt mehr als deutlich, zu welch einem Machtfaktor Rating-Agenturen geworden sind.

Kommen wir nun zur Umsetzung, zum Ausführungsgesetz selbst:

Hier zeigt sich: die viel zu kurz gesprungene EU-Ratingverordnung wird zu allen Überfluss auch noch sehr fragwürdig umgesetzt.
Jeder vernünftige Mensch würde erwarten, dass für die neu geplante Beaufsichtigung der Rating-Agenturen durch die Finanzaufsichtsbehörden auch neue Abteilungen in den Aufsichtsbehörden mit ausreichend zahlreichem und kompetentem Fachpersonal gebildet werden.
Aber Fehlanzeige. In Ihren Gesetzentwurf wird festgeschrieben, dass die jährlichen Prüfungen von privaten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vorgenommen werden sollen. Das sind dann dieselben KPMGs und PriceWaterhouseCoopers, die seit Jahren attestieren, dass die Banken ihre Wertpapiere solide bilanziert und ihre Risiken angemessen offenlegt haben. Dieselben Wirtschaftsprüfer, die bei HRE und Commerzbank, bei BayernLB und IKB jahrelang geschlafen oder sich an der Verschleierung von Bilanzrisiken beteiligt haben.

Ist es das, was die Bundeskanzlerin mit ihrer Aussage gemeint hat, in Zukunft werde kein Akteur und kein Produkt auf den Finanzmärkten mehr unkontrolliert bleiben?

Wenn wir eine wirkungsvolle Finanzaufsicht – egal ob für Rating-Agenturen, Banken oder Versicherungen – haben wollen, und wir als LINKE wollen die haben, dann brauchen wir dafür auch kompetentes und ausschließlich dem öffentlichen Auftrag verpflichtetes Personal in den Aufsichtsbehörden.

Damit komme ich zur zweiten Tagesordnungspunkt, zur Europäisierung der Finanzaufsicht.

Wie eine Beaufsichtigung der Rating-Agenturen so ist auch eine bessere europäische Vernetzung und Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden selbstverständlich zu begrüßen. Wie bei den Rating-Agenturen steckt aber auch hier der Teufel im Detail.
Erstens wird so getan, als bekämen wir dadurch eine ganz neue Qualität von Finanzaufsicht. Schön wärs, aber leider ist es nicht so. Eine Europäische Finanzaufsicht kann nie besser sein, als die vor Ort zusammengetragenen Erkenntnisse. Der Fall HRE hat aufs traurigste bewiesen, dass die Zusammenarbeit schon auf nationaler Ebene nicht funktioniert und relevante Erkenntnisse viel zu spät zwischen Bundesbank, BaFin und Finanzministerium ausgetauscht wurden und ungenutzt blieben.

Neben den Schwächen auf nationaler Ebene ist sehr fraglich, ob die zu EU-Institutionen weiterentwickelten frühere Stufe 3-Ausschüsse für Banken-, Versicherungs- und Wertpapieraufsicht überhaupt wirksam kontrollieren werden. In den Verhandlungen über eine Europäisierung der Finanzaufsicht hat die alte Regierung und insbesondere der damalige SPD-Finanzminister Steinbrück immer wieder für eine Verwässerung der Eingriffsrechte dieser neuen Behörden gesorgt. Die neue Bundesregierung hat diese Position bislang nicht zurückgenommen. Noch laufen die Verhandlungen, jetzt wäre der Moment für die neue Bundesregierung, einen anderen Ton anzuschlagen.

Abschließend noch eine Bemerkung zum neuen Ausschuss für Systemrisiken bei der EZB. So wichtig eine Stärkung der sogenannten makro-prudentiellen Aufsicht, also der Aufsicht über die Stabilität des Gesamtsystems, ist: Meine Befürchtung ist, dass in diesen Ausschuss dieselben Experten bestellt werden, die uns die letzen 15 Jahre die Segnungen deregulierter Finanzmärkte gepredigt und uns genau dahin gebracht haben, wo wir heute sind.

Es geht nicht nur um Strukturen, es geht auch um Inhalte. Ein derartiger Ausschuss braucht klare politische Leitbilder, die aber bisher nicht vorgesehen sind. Das vielleicht wichtigste Leitbild dafür müsste sein: Lieber ein paar Regulierungen zu viel und dafür ein paar Prozente weniger bei den Bankrenditen, als umgekehrt. Die neue Losung muss lauten: In Dubio contra Casino.