Regierungsbericht verharmlost Probleme der Leiharbeit
Arbeitsmarkt aktuell, Nr. 04 / März 2010, DGB Bereich Arbeitsmarktpolitik
"Seit 1972 hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung verpflichtet, regelmäßig über die Erfahrungen mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zu berichten. Am 13.01.2010 hat die Bundesregierung mit halbjährlicher Verspätung den 11. Bericht1 über Erfahrungen mit der Arbeitnehmerüberlassung beschlossen, am Freitag (26.03.2010) wurde er im Bundestag debattiert. Ziel des Berichtes sollte es eigentlich sein, Bundestag und Öffentlichkeit über die tatsächliche Entwicklung in der Leiharbeit zu informieren. Dabei soll ein besonderer Schwerpunkt darauf gerichtet werden, ob die Entwicklungen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung dem spezifischen Schutzbedürfnis der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Rechnung tragen. Doch dieser 11. Bericht der Bundesregierung thematisiert die sozialen und beschäftigungspolitischen Probleme der Leiharbeit nur völlig unzureichend und blendet wichtige Fakten ganz oder weitgehend aus. (...)"
heißt es u.a. in "Arbeitsmarkt aktuell" Nr. 04 / März 2010
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