Mit Guter Arbeit aus der Krise

Die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE haben am 15. April 2010 auf ihrer Frühjahrsklausur in Dortmund beschlossen, folgenden Antrag in den Bundestag einzubringen.

19.04.2010

Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Diana Golze, Katja Kipping, Cornelia Möhring, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE

Mit Guter Arbeit aus der Krise

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Finanzmarkt-Kapitalismus der letzten Jahre hat die Arbeitswelt nachhaltig verändert. Die auf kurzfristige Steigerung von Gewinn und Aktienkurs ausgerichteten Unternehmensstrategien haben im Ergebnis zu einer weitgehenden Deregulierung des Arbeitsmarktes geführt und die Prekarisierung von Arbeit voran getrieben. Dieser Prozess wurde politisch durch die Agenda 2010 und die Hartz-Gesetze forciert. Die offizielle Politik schaffte die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erosion von regulärer, gut abgesicherter und entlohnter Beschäftigung und schwächte dadurch die Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Prekäre Beschäftigungsformen wie Minijobs und Leiharbeit wurden ausgebaut, Befristungen von Arbeitsverhältnissen erleichtert und der Kündigungsschutz abgebaut. Erwerbslose werden durch die Androhung von Leistungskürzungen gezwungen, auch Arbeitsverhältnisse zu schlechten Bedingungen anzunehmen. Nahezu jede Arbeit gilt als zumutbar. Auch die verkürzte Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld I und der viel zu niedrige Hartz IV-Regelsatz dienen dem Ziel, den Druck auf Erwerbslose und Beschäftigte zu erhöhen. Die Erpressbarkeit von Erwerbslosen und Beschäftigten hat zu verstärktem Lohndumping und zur massiven Ausweitung des Niedriglohnsektors geführt.
Unsichere, schlecht bezahlte Jobs und eine unzureichende soziale Absicherung im Fall der Erwerbslosigkeit wirken disziplinierend auf die Beschäftigten und erzeugen ein Klima der Angst. Insbesondere durch den strategischen Einsatz von Leiharbeit werden die Arbeitskosten systematisch reduziert und strukturell der Angriff auf das Normalarbeitsverhältnis verstärkt. Die Spaltung der Belegschaften schwächt die Position der Beschäftigten und ihrer Interessenvertretungen, die durch die Drohung mit Standortverlagerungen im Rahmen einer verschärften globalen Konkurrenz, den wirtschaftlichen Strukturwandel sowie sozialstrukturelle Veränderungen ohnehin in die Defensive geraten sind.
Die amtierende Regierung sowie ihre beiden Vorgängerregierungen haben diesen Entwicklungen zu immer schlechteren Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen für Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aktiv voran getrieben. Dies ist ein politisches Armutszeugnis und nicht länger hinzunehmen.

Dramatisch ist die Situation vor allem für Frauen und junge Menschen, aber auch für Menschen mit Migrationshintergrund. Sie sind besonders häufig von prekärer Beschäftigung und niedrigen Löhnen betroffen. Sie leben in beruflicher und persönlicher Unsicherheit. Zukunfts- oder Familienplanung ist unter diesen Umständen nur schwer möglich. Durch den Einsatz von Leiharbeit und befristeten Arbeitsverträgen werden Arbeitnehmerrechte wie Kündigungsschutz und betriebliche Mitbestimmung ausgehebelt. Beschäftigte müssen aber von ihrem Lohn leben und ihr Leben planen können, Arbeitnehmerrechte müssen gestärkt werden.
Die derzeitige Krise verschärft den negativen Trend. So sanken nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im vergangenen Jahr die Reallöhne um 0,4 Prozent. Sinkende Erwerbseinkommen schmälern die Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit und im Alter. Sie schwächen zudem die Einnahmebasis der sozialen Sicherungssysteme. Im Bundeshaushalt führen sie zu Steuerausfällen und gleichzeitig zu höheren staatlichen Ausgaben, da nicht existenzsichernde Löhne mit aufstockenden Hartz IV-Leistungen subventioniert werden. Nicht zuletzt schwächen niedrige Löhne auch die Binnennachfrage. Soll die Krise überwunden werden, müssen die Löhne steigen und Arbeitsverhältnisse besser abgesichert sein. Eine Kehrtwende in der Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik ist aber nicht nur aus diesem Grund dringend geboten.
Unabdingbar ist ebenso der sozialökologische Umbau der Wirtschaft. Neben der Finanz- und Wirtschaftskrise befinden wir uns in einer ökologischen Krise, die Lebens- und Produktionsgrundlagen der Gesellschaft untergräbt, Natur sowie menschliche Gesundheit zerstört. Zur Guten Arbeit gehört daher ebenso die Sicherung der ökologischen Nachhaltigkeit der Produktion und Konsumtion.

Gute Arbeit muss das Ziel politischen Handelns sein:

Ein sicheres, geregeltes und geschütztes Arbeitsverhältnis ist für viele Beschäftigte Bestandteil eines guten Lebens. Es bietet eine Perspektive und ermöglicht eine selbstbestimmte Lebensplanung sowie ein verlässliches Einkommen. Gute Arbeit ist sozial- und arbeitsrechtlich abgesichert und folgt dem Prinzip, dass gleiche oder gleichwertige Arbeit auch gleich entlohnt wird. Arbeit darf nicht krank machen und muss erlauben, Beruf, Familie und andere private Sozialbeziehungen miteinander vereinbaren zu können. Gute Arbeit ist an hohen sozialen und ökologischen Qualitätsstandards zu messen. Gute Arbeit bedeutet auch, dass Beschäftigte mehr Mitbestimmung über den Arbeitsprozess erhalten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben ein großes Interesse an langfristiger Entwicklung und sicheren Arbeitsplätzen. Ebenso sind mehr Qualifizierungen in ihrem Interesse, damit sie ihre Erwerbsbiographie selbstbestimmt gestalten können. Dies steht kurzfristigen Renditeentscheidungen entgegen, die nicht unmaßgeblich zur wirtschaftlichen und ökologischen Krise beigetragen haben.

Es sind Bedingungen zu schaffen, unter denen jeder erwerbsfähige Mensch die Möglichkeit hat, eine gute Erwerbsarbeit aufzunehmen. Niemand darf unfreiwillig vom Arbeitsleben ausgeschlossen werden. Daher sind sowohl ein Zukunftsprogramm für zwei Millionen zusätzliche zukunftsfähige und tariflich entlohnte Vollzeitarbeitsplätze als auch 500.000 öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse dringend notwendig. Öffentlich geförderte Beschäftigung muss freiwillig, voll sozialversicherungspflichtig und an ortsüblicher bzw. tariflicher Entlohnung orientiert sein. Reguläre Beschäftigung darf nicht verdrängt werden.
Aber auch Menschen, die erwerbslos sind, müssen durch eine ausreichende materielle Absicherung am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Hierfür ist eine bedarfsdeckende und sanktionsfreie Mindestsicherung einzuführen. Und es muss möglich sein, für gewisse Zeiträume der Erziehung von Kindern, der Pflege von Angehörigen, einem Sabbatjahr oder einer Weiterbildung nachzugehen, ohne sich am Erwerbsleben zu beteiligen. Dies darf keine gravierenden Auswirkungen auf die soziale Absicherung bei Arbeitslosigkeit, bei Krankheit oder im Alter haben. Hierfür müssen die politischen Voraussetzungen geschaffen werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:

umgehend gesetzliche Initiativen zu ergreifen, die folgende Maßnahmen zum Inhalt haben:

a) Unbefristete Vollzeitarbeit, die anständig entlohnt wird und arbeits- und sozialrechtlich abgesichert ist, muss die Regel werden:

  • In der Leiharbeit muss das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ab dem ersten Einsatztag ohne Ausnahme gelten. Die Verleihdauer wird auf drei Monate beschränkt und Betriebsräte erhalten ein zwingendes Mitbestimmungsrecht über den Einsatz von Leiharbeitskräften. Das Synchronisationsverbot wird wieder eingeführt und Leiharbeitskräfte erhalten zusätzlich zu ihrem Lohn eine Flexibilitätsprämie.
  • Sachgrundlose Befristungen sind abzuschaffen. Ein Arbeitsvertrag darf nur aus triftigen Gründen befristet werden.
  • Jede Stunde Arbeit muss der vollen Sozialversicherungspflicht unterliegen. Geringfügige Beschäftigung darf nicht weiter subventioniert werden.
  • Der Geltungsbereich des Kündigungsschutzes ist auf alle Beschäftigten auszuweiten, indem der Schwellenwert für die Betriebsgröße aufgehoben wird. Auch die Wartezeit, bis der Kündigungsschutz für den Einzelnen greift, wird von sechs auf drei Monate verkürzt. Für Beschäftigte über 55 Jahre muss ein besonderer Kündigungsschutz gelten. Massenentlassungen in profitablen Betrieben werden verboten.
  • Die öffentliche Hand darf Aufträge nur an Firmen vergeben, die bestimmte soziale und ökologische Kriterien erfüllen. Hierzu zählen vor allem die Zahlung von Tarif- bzw. Mindestlöhnen, die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Förderung und der gleichberechtigte Zugang von Menschen mit Behinderung und von Menschen mit Migrationshintergrund.
b) den Arbeitstag begrenzen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern:
  • Die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit ist in einem ersten Schritt auf 40 Stunden pro Woche zu reduzieren.
  • Im Arbeitszeitgesetz wird verankert, dass Eltern von Kindern unter 12 Jahren auf Verlangen von Schichtarbeit befreit werden können, ohne dass der Arbeitgeber dagegen betriebliche Gründe geltend machen kann.
  • Im Kündigungsschutz- und im Elterngeldgesetz wird der besondere Kündigungsschutz für Eltern, wie er derzeit bereits bis zum Ende der Elternzeit gilt, auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres des Kindes ausgeweitet.
c) den Arbeits- und Gesundheitsschutz stärken, mehr und bessere berufliche Weiterbildung ermöglichen:
  • Es müssen Maßnahmen zur Stärkung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ergriffen werden, die zum Ziel haben, gesundheitlichen Verschleiß und Beeinträchtigungen des Gesundheitszustandes zu vermeiden. Dazu müssen Belastungen verringert und die Gesundheitsvorsorge verbessert werden. Dies bedarf ausreichender und gesetzlich vorgeschriebener Qualitätskriterien für den Gesundheitsschutz. Ein betriebliches Gesundheitsmanagement unter Beteiligung von Betriebs- oder Personalräten muss zur Pflicht werden.
  • Für alters- und alternsgerechte Arbeitsplätze und Arbeitsorganisationen müssen Konzepte entwickelt werden. Ansatzpunkte sind zum Beispiel längere Erholzeiten und ein Belastungswechsel durch Arbeitsplatzrotation. Aber auch eine Fortführung der durch die Bundesagentur für Arbeit geförderten Altersteilzeit zählt hierzu.
  • Um junge Menschen bereits beim Einstieg in ihr Erwerbsleben ausreichend zu schützen, muss das Jugendarbeitsschutzgesetz in seinem Geltungsbereich ausgeweitet werden. Ausnahmetatbeständen sind einzugrenzen.
  • Mehr und bessere Weiterbildung für Beschäftigte und Erwerbslose ist notwendig und erfordert für beide Gruppen einen individuellen Rechtsanspruch. Weiterbildung im Betrieb muss über Branchenfonds, in die Arbeitgeber einzahlen, finanziert werden. Die Beschäftigten erhalten einen Anspruch auf festgelegte Weiterbildungszeiten pro Jahr. Außerdem werden jährliche Qualifizierungsgespräche zur Pflicht.
d) Entgeltgleichheit zwischen den Geschlechtern herstellen:
  • Angesichts der wachsenden Lohnlücke zwischen Frauen und Männern ist es notwendig, ein Gesetz zu erarbeiten, das die Tarifvertragsparteien verpflichtet, diskriminierende Entgeltsysteme abzubauen. Im Tarifvertragsgesetz ist der Entgeltgleichheitsgrundsatz zu verankern.
  • Für die Privatwirtschaft muss ein Gleichstellungsgesetz konzipiert werden, das die Betriebe solange auf gleichstellungspolitische Maßnahmen verpflichtet, bis das Ziel der gleichen Entlohnung von Frauen und Männern für gleiche und gleichwertige Arbeit erreicht ist.
  • Die Rahmenbedingungen für eine mögliche Vollzeiterwerbstätigkeit von Eltern müssen sichergestellt werden. Dazu gehört u.a. der Rechtsanspruch jedes Kindes auf eine hochwertige und elternbeitragsfreie ganztägige Betreuung.
e) gesetzlichen Mindestlohn einführen:
  • Es muss endlich einen flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohn geben, der noch in dieser Wahlperiode auf 10 Euro pro Stunde erhöht wird.
  • Höhere tarifliche Mindestlöhne müssen für die jeweilige Branche für allgemeinverbindlich erklärt werden. Dazu wird das Arbeitnehmerentsendegesetz auf alle Branchen ausgeweitet und die Allgemeinverbindlicherklärung auf Antrag einer Tarifvertragspartei ermöglicht.
f) Solo-Selbständige besser absichern, Scheinselbständigkeit abschaffen:
  • Damit einzelne Beschäftigte von ihren Unternehmen nicht in die Scheinselbständigkeit gezwungen werden, sind wirksame Kontrollen und Sanktionen notwendig. Zudem ist in § 7 SGB IV wieder eine gesetzliche Definition aufzunehmen, was konkret unter Selbständigkeit zu verstehen ist. Dies erleichtert eine Abgrenzung zur abhängigen Beschäftigung.
  • Solo-Selbständige müssen systematisch in die sozialen Sicherungssysteme einbezogen werden, um sie vor Verarmung zu schützen. Dies muss unabhängig von ihrem vorherigen Status erfolgen.
g) Zumutbarkeit verbessern, Qualität von Arbeit in den Mittelpunkt rücken:
  • Eine Vermittlung in Arbeit darf nur erfolgen, wenn sie den Standards guter Arbeit entspricht. Zumutbar ist eine Arbeit nur, wenn die Qualifikation geschützt und die vorherige Lohnhöhe berücksichtigt werden. Die Aufnahme untertariflich entlohnter Arbeit ist generell nicht zumutbar. Auch die Anforderungen an Fahrtzeiten müssen gesenkt und die politische und religiöse Gewissensfreiheit gewährleistet sein.
  • Der Schutz durch die Arbeitslosenversicherung muss verbessert werden, indem der Bezug des Arbeitslosengeldes I verlängert wird. In der Krise erhält jede und jeder Anspruchsberechtigte 24 Monate Arbeitslosengeld I, um einen schnellen Absturz in Hartz IV zu verhindern. Das verringert den Druck auf Erwerbslose.
  • Alle Erwerbslosen erhalten die gleichen Ansprüche auf arbeitsmarktpolitische Förderinstrumente. Insbesondere muss dies bei Bedarf einen Rechtsanspruch auf eine berufliche Weiterbildung beinhalten, der auch längerfristige Maßnahmen mit anerkanntem Berufsabschluss umfasst.
h) Streikrecht verbessern, kollektive Mitbestimmungsmöglichkeiten ausweiten:
  • Das Streikrecht wird auf Übernahmen und Verlagerungen von Unternehmen ausgeweitet.
  • Der Antistreikparagraph (§ 146 SGB III) wird abgeschafft.
  • Ein politischer Streik und ein Generalstreik müssen wie in anderen Ländern Europas auch rechtlich erlaubt werden. Beschäftigte müssen sich legal gegen politische Entscheidungen zur Wehr setzen können, die gegen ihre Interessen gerichtet sind.
  • Die Gewerkschaften erhalten ein Verbandsklagerecht zum Schutz geltender Tarifverträge.
  • Die betriebliche Mitbestimmung muss verbessert werden, indem Betriebsräte das Recht bekommen, auch bei wirtschaftlichen Fragen mitzubestimmen. Außerdem ist die Bildung von Betriebsräten in kleinen und Filialbetrieben zu erleichtern.
  • Die paritätische Unternehmensmitbestimmung ist auf alle privaten, öffentlichen und gemeinwirtschaftlichen Unternehmen, die mehr als 100 Beschäftigte haben, auszuweiten. Die Verlagerung von Betrieben oder Betriebsteilen, die Zusammenlegung oder Spaltung von Unternehmen, Übernahmen anderer Unternehmen, aber auch der Verkauf bzw. die Schließung von Betrieben oder Betriebsteilen bedürfen zwingend der Zustimmung des Aufsichtsrates. Bei Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für die Belegschaft ist vor der Entscheidung des Aufsichtsrates eine Belegschaftsabstimmung durchzuführen. Außerdem müssen solchen Entscheidungen mindestens zwei Drittel des Aufsichtsrates zustimmen.
i) den sozialökologischen Umbau der Wirtschaft und die nachhaltige ökologische Entwicklung der Produktion ist zu fördern.

Begründung

Die Niedriglohnstrategie der beiden vergangenen und der jetzigen Bundesregierung ist gescheitert. Stattdessen ist eine qualitäts- und nachfrageorientierte Beschäftigungspolitik notwendig. Eine solche Beschäftigungspolitik setzt auf Qualifizierung, Professionalisierung und hohe Löhne. Auf diesem Wege ist eine hohe Innovationsorientierung der Wirtschaft zu erreichen. Im Rahmen einer qualitätsorientierten Beschäftigungspolitik sollte auch die in Deutschland in hohem Maße bestehende soziale Dienstleistungslücke geschlossen und ein ökologischer Umbau der Gesellschaft vorangetrieben werden. Dazu ist ein Zukunftsprogramm zum Ausbau der öffentlichen Dienstleistungen und für mehr öffentliche Investitionen notwendig. Eine qualitätsorientierte Beschäftigungspolitik hat vor allem aber auch gute Arbeitsbedingungen zum Ziel.

Davon ist Deutschland weit entfernt. Nach Berechnungen des statistischen Bundesamtes hat sich im Zeitraum von 1997 bis 2007 die Zahl der Normalarbeitsverhältnisse (unbefristet, sozial abgesichert, Vollzeit) um 1,53 Millionen verringert, während im gleichen Zeitraum atypische Beschäftigung (Minijobs, Leiharbeit, Befristungen, Teilzeit) um 2,58 Millionen zugenommen hat. Bei atypischer Beschäftigung ist der Anteil der Niedriglöhne deutlich höher als bei einem Normalarbeitsverhältnis. Laut statistischem Bundesamt ist ein Lohn niedrig, wenn er unter 9,85 Euro pro Stunde liegt. Demnach erhalten 81,2 Prozent der Minijobberinnen und Minijobber einen niedrigen Lohn, ebenso ergeht es 67,2 Prozent der Leiharbeitskräfte. Von den befristet Beschäftigten bekommen 36 Prozent lediglich einen niedrigen Lohn und von den Teilzeitkräften 19,5 Prozent. Bei den Normalarbeitsverhältnissen sind es 11,1 Prozent. Frauen erhalten im Schnitt immer noch 23 Prozent weniger Lohn als Männer. Diese Lohnlücke muss endlich geschlossen werden. Unbefristete, sozial abgesicherte Vollzeitarbeit zu mindestens existenzsichernden Löhnen muss die Regel werden.

Mittlerweile arbeitet jede und jeder fünfte Beschäftigte zu einem niedrigen Lohn. Das sind mehr als sechs Millionen Menschen. Nach Berechnungen des Instituts für Arbeit und Qualifikation ist der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten von 14,2 Prozent im Jahr 1998 auf 21,5 Prozent im Jahr 2007 gestiegen. 1,37 Millionen Menschen sind darauf angewiesen, sich ihren niedrigen Lohn vom Staat über Hartz IV-Leistungen aufstocken zu lassen. Es ist nicht hinzunehmen, dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gezwungen werden, den vom Arbeitgeber vorenthaltenen Lohnanteil über Transferleistungen finanzieren zu müssen. Im Jahr 2009 zahlte der Staat auf das Jahr hochgerechnet 8,8 Milliarden Euro an Leistungen zu Sicherung des Lebensunterhaltes an Erwerbstätige. Mit einem gesetzlichen Mindestlohn kann dem entgegengewirkt werden.

Die katastrophale Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt findet auch in Befragungen der Beschäftigten ihren Niederschlag. Im aktuellen DGB-Index Gute Arbeit beurteilen nur 12 Prozent ihre Arbeit als gut, 55 Prozent als mittelmäßig und 33 Prozent als schlecht. Besonders Beschäftigte in prekären Beschäftigungsverhältnissen und mit niedriger Entlohnung bewerten ihre Arbeitsplätze negativ. Weitere negative Aspekte der Arbeit sind gesundheitliche Belastungen, respektloses Verhalten von Vorgesetzten oder zu lange Arbeitszeiten.

Die Deregulierung des Arbeitsmarktes ist nicht im Sinne der Beschäftigten und steht im Widerspruch zu ihren Wünschen. Befragt nach ihren Anforderungen an Gute Arbeit, sagen 92 Prozent, dass ein verlässliches und festes Einkommen entscheidend sei. Dies ist das am häufigsten genannte Kriterium. Für weitere 88 Prozent ist die Sicherheit des Arbeitsplatzes wichtig. 83 Prozent halten ein unbefristetes Arbeitsverhältnis für einen Bestandteil guter Arbeit (vgl. Fuchs 2006: Was ist gute Arbeit? Anforderungen aus der Sicht von Erwerbstätigen). Die Politik muss endlich handeln und für mehr Gute Arbeit sorgen.