Bundestagsrede von Axel Troost am 10.6.10 zum SPD-Antrag 17/1963*: Privatisierung durch die Hintertür – Deshalb Hände weg vom Sparkassengesetz!

Antragstitel: "Zukunft öffentlich-rechtlicher Sparkassen sichern – Privatisierung verhindern", DRS: 17/1963

11.06.2010

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,

machen wir uns doch nichts vor. Der Hintergrund für den Vorstoß zur Änderung des Sparkassengesetzes ist die desaströse Schieflage der öffentlich-rechtlichen Finanzwirt­schaft in Schleswig-Holstein. Durch die Risikogeschäfte der HSH Nordbank mussten die Sparkassen einen Vermögensverlust in dreistelliger Millionenhöhe hinnehmen. Als Entlastung schlägt die schwarz-gelbe Regierungsfraktion nun vor, dass fremde Kredit­institute künftig Minderheitsbeteiligungen an den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten von bis zu 25,1 Prozent erwerben können. Voraussetzung ist laut Gesetzesentwurf, dass diese neuen Anteilseigner aus dem „öffentlichen Bereich“ entstammen müssen. Die Landesregierung beansprucht mit dem Gesetz, die Eigenkapitalausstattung der In­stitute zu stärken. Tatsächlich aber wird einer Teilprivatisierung von Sparkassen Tür und Tor geöffnet.

Elf Sparkassen in Schleswig-Holstein sind noch „echte“ Sparkassen: Sie sind öffentlich­rechtlich strukturiert, dürfen nur in einem bestimmten Gebiet tätig werden und schütten ihre Gewinne an Stiftungen in der Region aus. 2009 waren das bei der Sparkasse Hol­stein rund 5,2 Mio. Euro. Mit der von CDU und FDP geplanten Gesetzesänderung sol­len sich nun auch anders organisierte „unechte“ Sparkassen an den „echten“ beteiligen können. Das Gesetz bereitet den Weg für die Haspa Finanzholding, Mutter der Ham­burger Sparkasse (Haspa), bei den schleswig-holsteinischen Sparkassen einzusteigen. Wenngleich die Haspa mit Verweis auf ihre öffentlichen Aufgaben gerne den Eindruck vermittelt, keine private Bank zu sein, ist sie doch auch keine öffentliche. Denn das Hamburger Geldinstitut hat eine Sonderstellung inne. Für sie gilt das Regionalprinzip nicht und es ist unklar, wer eigentlich die Holding kontrolliert.

Der Deutsche Städtetag (DStGB) und der Schleswig-Holsteinische Sparkassen- und Giroverband (SGVSH) haben die schwer wiegenden Konsequenzen einer solchen Neu­regelung bereits mehr als deutlich gemacht: Wenn die Haspa bei den Sparkassen einsteigen darf, dann ist die Option eröffnet, dass sich Privatbanken dasselbe Recht erstreiten und damit das öffentlich-rechtliche Finanzwesen in Richtung Privatisierung treiben. Sparkassenfremde Anbieter könnten sich auf die Kapitalverkehrsfreiheit und die Niederlassungsfreiheit in den EU-Mitgliedstaaten berufen und hierüber den Erwerb von Sparkassenanteilen in Schleswig-Holstein erzwingen. Dies würde den Fortbestand des Sparkassenwesens – und damit das Rückgrat der Kreditversorgung für kleinere und mittelständische Unternehmen – massiv gefährden. Der Beitrag, den die Sparkassen nicht zuletzt auf Grundlage ihrer kleinteiligen Strukturierung und regionalen Veranke­rung zum wirtschaftlichen Leben vor Ort leisten, würde dann bald der Vergangenheit angehören.

Abzulehnen ist in der Tat bereits die Möglichkeit, bei öffentlich-rechtlichen Sparkassen Stammkapital einzuführen und den Trägern der Institute die Option einzuräumen, Antei­le zu veräußern. Hierdurch wird den Sparkassen kein frisches Kapital zur Verbesserung ihrer Eigenmittelausstattung zugeführt. Das Gesetz würde völlig falsche Anreizstruktu­ren für öffentliche Träger schaffen, weil diese dann Sparkassenanteile veräußern kön­nen, beispielsweise um sich finanziell zu entlasten. Wäre der schleswig-holsteinischenRegierung an einer Aufstockung der Kapitaldecke wirklich gelegen, könnte dies im Üb­rigen auch mittels stiller Einlagen erfolgen.

Der jetzige Gesetzentwurf ist nichts anderes als ein Einfallstor für die vor allem von der FDP geplante Zerstörung des öffentlichen Finanzsektors. Dem erteilen wir eine ent­schiedene Absage. Der Antrag der SPD geht in die Richtung. Die öffentlich-rechtlichen Sparkassen sind in ihren Strukturen zu erhalten. Wir wollen keine Privatisierung durch die Hintertür und stimmen heute dem Antrag der SPD zu.

Allerdings fordert der Antrag im letzten Spiegelstrich eine Intervention der Bundesregie­rung in Richtung der Landesregierung von Schleswig-Holstein. Dies ist natürlich nicht korrekt, weil die Gesetzesvorlage nicht von der Landesregierung sondern von den Koa­litionsfraktionen eingereicht worden ist. Deshalb kann die Landesregierung ihren Ge­setzentwurf auch nicht zurückziehen, sondern nur die Fraktionen von FDP und CDU können dies tun.

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