Abfuhr für weiteren Mindestlohn: "Aus Mangel an Interesse"
Von Eva Völpel, taz
15.10.2010 / taz vom 6.10.2010
Das Bundesarbeitsministerium hat eine verbindliche Lohnuntergrenze für die Weiterbildungsbranche abgelehnt. Die Gewerkschaft GEW beklagt Stundenlöhne von vier bis fünf Euro.
Lesen Sie den Beitrag in der taz-Onlineausgabe vom 6.10.2010
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