Schuldenbremse? – Zukunftsbremse!

Warum die 10 gängigen Argumente für eine Schuldenbremse falsch sind

09.02.2011 / Plattform Handlungsfähiges Hessen

Als „Schuldenbremse“ wird eine seit 2009 im Grundgesetz verankerte Regelung bezeichnet, der zufolge die nicht konjunkturbedingte Neuverschuldung des Bundes maximal 0,35 Prozent (ab 2016) und der Länder 0 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (ab 2020) betragen darf. Hiervon darf nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen abgewichen werden. Durch Volksabstimmung soll diese „Schuldenbremse“ auch in die Landesverfassung Hessens aufgenommen werden. Damit wäre sie rechtlich gleich doppelt abgesichert: Über das Grundgesetz und über die Landesverfassung. Auf den ersten Blick scheint vieles für eine solche „Schuldenbremse“ zu sprechen. Und doch hält sie nicht, was sie verspricht. Sie wird nicht die Schulden bremsen, sondern unsere Zukunft. Die „Schuldenbremse“ ist eine Zukunftsbremse. Diese Broschüre zeigt dies anhand von zehn gängigen, aber letztlich falschen Argumenten.

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