Steuergerechtigkeit ist nötig und möglich!

Steuerkonzept der Fraktion DIE LINKE

05.04.2011

Die Bundesregierung setzt auf Sparen, um die öffentlichen Finanzen zu sanieren. Doch es gibt keinen Sachzwang zum Sparen. Die desaströse Situation der öffentlichen Haushalte ist das Ergebnis von zahlreichen Steuergeschenken für Reiche und Unternehmen seit dem Jahr 2000. Das Steuerkonzept der Fraktion DIE LINKE knüpft genau da an: Die Nutznießer der massiven Steuererleichterungen der letzten zehn Jahre werden gezielt besteuert, was sowohl für ausreichende Steuereinnahmen als auch für Steuergerechtigkeit sorgt.

Sparen ist kein Sachzwang

Die Krise hat die öffentliche Verschuldung auf Rekordhöhe getrieben hat. Nunmehr will die Bundesregierung den Haushalt durch Sparorgien sanieren. Das absehbare Ergebnis: Ausgabenkürzungen gehen vor allem zu Lasten der Gering- und Normalverdienenden. Die Haushaltsschieflage ist jedoch nicht das Ergebnis überbordender Ausgaben, sondern von politisch gewollten Einnahmeausfällen. Die zahlreichen Steuerreformen seit dem Jahr 2000 zugunsten von Reichen und großen Unternehmen haben bis heute Steuerausfälle von rund 335 Milliarden Euro verursacht. Im Durchschnitt fehlen somit über 30 Milliarden Euro pro Jahr. In den nächsten Jahren werden es sogar deutlich über 50 Milliarden Euro sein.

Das Steuerkonzept der Fraktion DIE LINKE zeigt die Alternative! DIE LINKE will:

  • deutlich höhere Steuereinnahmen, die die dringend benötigten Mehrausgaben finanzieren,
  • die Verursacher der Krise und Profiteure von maßloser Spekulation und Profitgier für die Kosten der Krise zur Kasse bitten,
  • die Steuergerechtigkeit auch langfristig wiederherstellen, indem niedrige und mittlere Einkommen entlastet, hohe Einkommen und Vermögen dagegen belastet werden, sowie
  • auch mittels Steuern Ursachen der Krise beseitigen.

Millionärsteuer jetzt!

Die Vermögensteuer ist in Form der Millionärsteuer wieder einzuführen. Oberhalb eines Freibetrags von einer Million Euro wird das Privatvermögen mit einem Steuersatz von fünf Prozent belegt. Die Millionärsteuer sorgt auch dafür, dass die Vermögenden an den Kosten der Krise beteiligt werden.

Die Erbschaftsteuer reformieren!

Für alle Erbinnen und Erben sollen zukünftig der gleiche allgemeine persönliche Freibetrag in Höhe von150000 Euro sowie der gleiche Tarif gelten. Erbinnen und Erben, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, minderjährige Kinder, hinterbliebene Ehegattinnen und -gatten oder eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner oder eine von der Erblasserin oder vom Erblasser benannte Person erhalten einen zusätzlichen Freibetrag in gleicher Höhe. Dieser stellt sicher, dass das durchschnittliche Wohneigentum nicht besteuert wird.

Mehreinnahmen durch das Steuerkonzept der Fraktion DIE LINKE Steuer Mrd. Euro Millionärsteuer 80 Erbschaftsteuer 7 Unternehmensbesteuerung 35 Gemeindewirtschaftsteuer 10 Finanztransaktionsteuer 27 Bekämpfung Steuerhinterziehung 15 Besteuerung Extraprofite aus Emissionshandel 15 Mehrwertsteuer -12 Kerosin-, Schiffsbenzinsteuer 4 Boni-Steuer 1 Bankenabgabe 9 Einkommensteuer +/-0 Saldo Mehreinnahmen 180

Rücknahme der Steuergeschenke für Unternehmen

Wichtigste Maßnahme ist die Anhebung des Körperschaftsteuersatzes von heute15 auf 25 Prozent. Damit entspricht er wieder dem Niveau des Jahres 2008. Daneben wird die Bemessungsgrundlage erweitert. Hinzu kommt die Besteuerung der leistungslos erzielten Extraprofite der Energiewirtschaft aus dem Emissionshandel.

Gemeindewirtschaftsteuer stärkt Kommunen

Die Gemeindewirtschaftsteuer ersetzt die bisherige Gewerbesteuer. Durch Verbreiterung der Bemessungsgrundlage, unter anderem durch Einbeziehung der Selbständigen, kann sie bis zu14 Milliarden Euro Mehreinnahmen für die Kommunen herbeiführen. Ein Teil dieser Mehreinnahmen führt allerdings zu Mindereinnahmen bei Bund und Ländern. Zusätzliche Einnahmen für die Kommunen entstehen durch die mittelfristige Abschaffung der Gewerbesteuerumlage, die bisher von den Gemeinden an den Bund beziehungsweise die Länder abgeführt werden muss.

Für die Krise müssen die Verantwortlichen zahlen!

Durch eine Finanztransaktionsteuer, eine Bankenabgabe nach US-amerikanischen Vorbild sowie einer Boni-Steuer werden die Verantwortlichen für die Krise in die Pflicht genommen. Zugleich werden damit die Finanzmärkte zukünftig im Zaum gehalten. Die Finanztransaktionsteuer fällt in Höhe von 0,05 Prozent auf alle börslichen und außerbörslichen Wertpapier-, Derivate- und Devisenumsätze an. Um ihre volle Wirkungskraft zu entfalten, ist sie möglichst auf gesamteuropäischer Ebene umzusetzen. Durch die Einführung einer Bankenabgabe, die ihren Namen auch verdient, werden alle Privatbanken an den Kosten der Krise beteiligt. Die Boni-Steuer in Form einer durch die Finanzinstitute zu zahlenden Sonderabgabe in Höhe von 50 Prozent auf Boni in der Finanzbranche wirkt zugleich gegen ausufernde Boni-Exzesse.

Keine Lücken für Steuermissbrauch

Steuerverwaltung und -fahndung sind mit deutlich mehr Personal auszustatten. Wirksame Sanktionen gegen Steueroasen (zum Beispiel Quellensteuer), verschärfte Meldepflichten sowie der Ausbau des automatischen internationalen Informationsaustauschs schränken die Möglichkeiten zur Steuerflucht ein. Steuermissbrauch durch aggressive Steuergestaltungsmodelle ist zu unterbinden.

Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern korrigieren!

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz ist auf Produkte und Dienstleistungen für Kinder, apothekenpflichtige Arzneimittel, arbeitsintensive Handwerksdienstleistungen sowie für den Schienenpersonenfernverkehr einzuführen. Demgegenüber ist der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für die Hotellerie zurückzunehmen. Die Mindereinnahmen werden verringert durch die Einführung von Kerosin- und Schiffsbenzinsteuer.

Einkommensteuer: unten entlasten, oben belasten!

Insgesamt bleibt das Aufkommen aus der Einkommensteuer gleich. Allerdings wird die Steuerlast von unten nach oben verschoben: Wer weniger als 5850 Euro pro Monat zu versteuern hat, wird entlastet. Wer mehr zu versteuern hat, wird belastet. Erreicht wird dies durch die Anhebung des Grundfreibetrags von 8004 auf 9300 Euro und die Begradigung des Tarifverlaufs. Im Gegenzug wird der Spitzensteuersatz ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen in Höhe von 65 000 Euro wieder auf 53 Prozent angehoben. Zusätzlich werden alle Einkünfte, wie zum Beispiel Zinsen und Kursgewinne, in die Besteuerung zum persönlichen Steuersatz mit einbezogen. Die Abgeltungsteuer wird damit abgeschafft. Das Ehegattensplitting kostet den Staat jährlich mehr als 20 Milliarden Euro. Es fördert nicht Familien und das Zusammenleben mit Kindern, sondern Ehen mit ungleich verteiltem Einkommen, somit vor allem die nicht mehr zeitgemäße Form der Ehe mit einem, in der Regel immer noch männlichen Alleinverdiener. Daher ist das Ehegattensplitting durch eine sofortige Erhöhung des Kindergelds sowie die steuerliche Berücksichtigung tatsächlicher Betreuungs- und Pflegeleistungen zu ersetzen. Die geltende Pendlerpauschale wird in einen Abzug von der Steuerschuld umgewandelt. Damit erhält jeder und jede Steuerpflichtige unabhängig vom Einkommen den gleichen Betrag je Kilometer erstattet. Insgesamt lassen sich so180 Milliarden Euro Steuermehreinnahmen pro Jahr erzielen. Genug, um die Folgen der Krise zu überwinden und in den ökologischsozialen Umbau der Gesellschaft einzusteigen.