Vergaberecht: Kein „Linke Tasche, rechte Tasche“
DGB-klartext, Nr. 19/2011
"In Mecklenburg-Vorpommern ist sie gerade Thema im Landtag, auch in Nordrhein-Westfalen steht sie auf der Tagesordnung: die Lohnuntergrenze bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Um was geht es? In Deutschland vergibt die öffentliche Hand – also Bund, Länder und Kommunen – Aufträge im Gesamtvolumen von über 360 Mrd. Euro pro Jahr. Damit hat die öffentliche Hand als großer Auftraggeber bedeutende Steuerungsmöglichkeiten am Markt. Deshalb sollte der Staat mit gutem Beispiel vorangehen und Lohndrückerei unterbinden. (...)"
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