Solidaritätszuschlag: Dauerhafte Einnahmequelle?

Eine Klarstellung von Rudolf Hickel

19.07.2011

Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe auf die Einkommensteuer, die Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte sowie die Gewinne, die der Körperschaftsteuer unterliegen. Umgangssprachlich wird diese Soli genannt. Das Aufkommen aus dieser Ergänzungsabgabe steht ausschließlich dem Bund zu (Art. 106, Abs. 1, 6 GG). Der Steuersatz des Solidaritätszuschlags wird im Prinzip auf das zu versteuernde Einkommen erhoben.

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