Gier, Pech oder arglistige Täuschung? Die Leipziger Wasserwerke und die Folgen riskanter Finanzspekulationen
Von Harald Lachmann
Leipzigs Kommunale Wasserwerke (KWL) sind eigentlich ein wirtschaftlich gesunder Betrieb. Das Unternehmen setzt im Jahr rund 130 Millionen Euro um. Rechnet man die Kosten ab, bleibt ein Gewinn um die 18 Millionen Euro. Doch diese Zahlen verdeutlichen zugleich die Dimension der Klagen, die drei Großbanken in London und Leipzig gegen die KWL eingereicht haben. Verlieren sie alle drei Runden, unterspült dies dem Stadtbetrieb über Jahrzehnte die finanziellen Fundamente: Es geht um 290 Millionen Euro.
Die Anfänge des möglichen Debakels liegen in den 1990er Jahren. Damals verleasten die KWL in einem Cross-Border-Geschäft ihr Leitungsnetz sowie eine Kläranlage in die USA und mieteten beides gleich wieder zurück. Die Amerikaner sparten damit kräftig Steuern und Leipzig erhielt hiervon einen Anteil.
Dann kam die Finanzkrise
Ab 2006 vereinbarten dann jedoch die KWL-Geschäftsführer Klaus Heininger und Andreas Schirmer mit der Schweizer Bank UBS sowie der irischen Depfa Bank weitere Deals. Mittels Kreditausfallverträgen wollten sie jene Ver- und Rückmiethändel besser absichern. Da aber das ihnen eingeräumte Kreditvolumen - konkret bei den Schweizern - hierfür nicht reichte, holte die UBS noch einen dritten Partner ins Boot: die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW). Diese agierte praktisch als eine Art Zwischenkreditgeber.
Ob und in welchem Maße die KWL-Chefs hierbei letztlich durch die Banker geneppt wurden, bedarf nunmehr richterlicher Klärung. Auf jeden Fall ließen sich die Sachsen von den Geldjongleuren in die Pflicht nehmen, auf Basis riskanter Verträge - so genannten CDO (Collateralized Debt Obligations) - für mögliche Ausfälle jener Kreditportfolien zu bluten. Und dies schlimmstenfalls bis zur Höhe jener 290 Millionen Euro.
Vor allem Heininger als kaufmännischer Geschäftsführer führte die Verhandlungen und ließ sich das auch kräftig versilbern: Er soll 3,7 Millionen Euro Schmiergeld kassiert haben. Dafür unterschrieb er die Verträge dann wohl auch bewusst am Aufsichtsrat der KWL sowie weiteren Stadtgremien vorbei. Seit Jahren wird deshalb gegen ihn wegen Bestechlichkeit, Untreue, Bilanzfälschung und Steuerhinterziehung verhandelt.
Doch die Sache ist damit nicht ausgestanden. Denn mit der Finanzkrise 2009 platzten die riskanten Deals. Nun wollen die drei Banken die vereinbarten Ausfälle von den KWL, sprich: der Stadt Leipzig. Über die Forderungen von UBS (145 Millionen Euro) und Depfa (82 Millionen Euro) verhandelt voraussichtlich der High Court in London. Die LBBW klagt hingegen ihre 76 Millionen Euro vorm Landgericht Leipzig ein.
Erste Zeugen
Allerdings denkt man in Leipzig nicht daran, zu zahlen. Vielmehr hält man die Verträge schlicht für nichtig. Denn weder gehörten - so die offizielle Lesart im Rathaus - solche Finanztransaktionen zum Geschäftsfeld eines Wasserwerkes, noch hätten dessen Chefs ohne Aufsichtsratsvotum solche Verträge schließen dürfen. Da damals in Deutschland bereits entsprechende Prozesse liefen, müsse dies den Bankern ebenso klar gewesen sein wie die Tatsache, dass sie den Wasserwerken ohne eingehende Risikoaufklärung »hochspekulative Produkte« angedreht hätten.
Nachdem der Leipziger Prozess bereits einmal verschoben wurde, hörte die 7. Kammer des Landgerichtes nun Anfang Februar erstmals Zeugen. Vier waren geladen, nur zwei kamen zu Wort. Der Grund dafür waren nicht zuletzt Probleme beim Dolmetschen der diffizilen banktechnischen Zusammenhänge und Termini - sowohl im englischen Vertragstext als auch in den Aussagen des ersten Zeugen Mark Northway, einem Finanzberater aus London. Der 53-jährige stand bisher in Diensten der LBBW und betreute 2006 auch die Geschäfte mit den KWL.
Vor Gericht berichtete er nun von einem Telefonat mit Heininger, in dem der ihn gefragt habe, ob die KWL derlei Verträge überhaupt abschließen dürften. Immerhin sei »eine solche Transaktion kein normales Geschäft für ein kommunales Unternehmen«. Allerdings, so Northway, habe ihm Heininger dann auch ein Papier gesandt, aus dem er herauszulesen meinte, dass der Aufsichtsrat hinter dem Deal stehe. Geprüft habe er dies jedoch nicht: »Dazu sah ich keinen Grund.« Ohnehin hätte ihm zuvor schon ein Kollege der UBS zugeraten, die Sache fest zu machen. Als ihn dann Anwälte der KWL nach möglichen Risiken des Geschäfts befragten, antwortete der Londoner, es sei mit »Dreifach-A bewertet« gewesen. Einen Totalausfall hielt man damals für undenkbar - man war im Jahr 2006.
Ein zweites Duell
Parallel zu dem Leipziger Verfahren duellieren sich Wasserwerke und Landesbank übrigens noch in einem zweiten Prozess, diesmal vor dem Landgericht Stuttgart. Hier führt Leipzig Klage, um einen so genannten Wandel-Memory-Swap zu Fall zu bringen. Diese Zinswette hatten die KWL noch 2008 mit der LBBW abgeschlossen - und zwar auf deren Empfehlung. Bei Untersuchungen im Jahre 2010 stellte sich jedoch aus Sicht der Wasserwerke heraus, dass es sich hierbei um ein »hoch spekulatives, derivatives Finanzprodukt« handele, das »nicht kalkulierbare Risiken enthält und für den avisierten Zweck der KWL, also die Optimierung der Zinsstrategie, völlig ungeeignet« sei. In Leipzig fühlt man sich damit von den Schwaben »arglistig getäuscht«.
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