Tatsächliche Arbeitslosigkeit im Februar 2013 - Stabile Trennlinie zwischen Ost und West
Von Matthias Höhn
Die Situation auf dem Arbeitsmarkt zeigt nach wie vor eine deutliche höhere Arbeitslosigkeit im Osten. Dazu erklärt der Bundesgeschäftsführer der LINKEN, Matthias Höhn:
Erneut hat sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt verschlechtert. Die Zahl der Menschen ohne Arbeit stieg gegenüber Januar um 18.000 auf offiziell 3,156 Millionen. Lässt man alle statistischen Spielereien beiseite, waren im Februar insgesamt 3,967 Millionen Menschen arbeitslos.
Eines ist auffällig: Weiterhin gibt es eine stabile Trennlinie zwischen Ost und West. Mit 11,5 Prozent ist die Arbeitslosigkeit ist im Osten fast doppelt so hoch wie im Westen des Landes mit 6,4 Prozent. Damit findet sich DIE LINKE nicht ab. Was für die politisch Verantwortlichen offensichtlich der hinnehmbare Normalzustand ist, ist für uns ein unhaltbarer Zustand.
Und auch für die, die Arbeit haben im Osten ist die Situation keineswegs gut: Der Niedriglohnbereich umfasst den Osten flächendeckend, Leiharbeit und andere Formen prekärer Beschäftigung sind die Regel, von der besonders Frauen betroffen sind. Neun von 12 Branchenmindestlöhnen sind für den Osten niedriger als im Westen. So verdient ein gelernter Maler im Ost so viel, wie im Westen ein Ungelernter - im Jahr 23 nach der Wiedervereinigung ist diese Teilung ein gesellschaftlicher Skandal.
Daher ist es zu begrüßen, dass das Thema gesetzlicher Mindestlohn - Dank der konsequenten Haltung der LINKEN - endlich fester Bestandteil der gesellschaftlichen Diskussion quer durch alle Parteien ist. Ein flächendeckender, gesetzlicher Mindestlohn von 10 Euro, der in Ost wie West gleichhoch ist, kann merkliche Impulse für die Binnenkonjunktur setzen, gerade im Osten. Und dem Niedriglohn wird so am konsequentesten der Garaus gemacht.
Tatsächliche Arbeitslosigkeit im Februar 2013: 3.967.408
Offizielle Arbeitslosigkeit: 3.156.242
Nicht gezählte Arbeitslose: 811.166
Nicht gezählte Arbeitslose aufgeschlüsselt:
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I und/oder ALG II: 191.839
Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten): 97.713
Förderung von Arbeitsverhältnissen: 3.951
Fremdförderung: 75.996
Beschäftigungsphase Bürgerarbeit: 28.454
berufliche Weiterbildung: 155.364
Aktivierung und berufliche Eingliederung (z. B. Vermittlung durch Dritte): 157.155
Beschäftigungszuschuss (für schwer vermittelbare Arbeitslose): 5.687
Kranke Arbeitslose (§126 SGB III): 95.007
Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht Februar 2013, Seite 64. Die dort aufgeführte Altersteilzeit sowie Gründungszuschüsse und sonstige geförderte Selbstständigkeit haben wir in der Tabelle nicht berücksichtigt. Die dort ebenfalls aufgeführten älteren Arbeitslosen, die aufgrund verschiedener rechtlicher Regelungen (§§ 428 SGB III, 65 Abs. 4 SGB II, 53a Abs. 2 SGB II u.a.) nicht als arbeitslos zählen, befinden sich in der Gruppe Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I oder ALG II.
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